Ausfertigung (Jahrzehnt)
Gesetze nach Ausfertigung (Jahrzehnt): 1890er
Filterbar nach Rechtsgebiet und Ausfertigung (Jahrzehnt): Das Rechtsteufel-Verzeichnis der Gesetze umfasst 61 Einträge mit Normenzahl, Fundstelle und Änderungsvermerk.

Was die Gruppe auszeichnet
- Im Schnitt liegt Anzahl Paragraphen in dieser Gruppe bei 873,8, das sind 261 Prozent über dem Gesamtmittel von 242.
- Spitzenreiter bei Anzahl Paragraphen ist Bürgerliches Gesetzbuch (2.502).
- Die Gruppe umfasst 4 von 61 Gesetze, das sind 6,6 Prozent des Bestands.
Alle Einträge der Gruppe
| Gesetz | Amtliche Abkürzung | Amtlicher Titel | Ausfertigungsdatum | Anzahl Paragraphen | Gliederung (Bücher/Abschnitte) |
|---|---|---|---|---|---|
| Bürgerliches Gesetzbuch | BGB | Bürgerliches Gesetzbuch | 1896-08-18 | 2.502 | Buch 1 Allgemeiner Teil; Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse; Buch 3 Sachenrecht; Buch 4 Familienrecht; Buch 5 Erbrecht |
| Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche | BGBEG | Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche | 1896-08-18 | 216 | Fünfter Teil Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes; Sechster Teil Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Art 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet; Siebter Teil Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Länderöffnungsklauseln, Informationspflichten |
| Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung | GmbHG | Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung | 1892-04-20 | 114 | Abschnitt 1 Errichtung der Gesellschaft; Abschnitt 2 Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter; Abschnitt 3 Vertretung und Geschäftsführung; Abschnitt 4 Abänderungen des Gesellschaftsvertrags; Abschnitt 5 Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft; Abschnitt 6 Sondervorschriften bei Beteiligung des Bundes; Abschnitt 7 Ordnungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften |
| Handelsgesetzbuch | HGB | Handelsgesetzbuch | 1897-05-10 | 663 | Erstes Buch Handelsstand; Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft; Drittes Buch Handelsbücher; Viertes Buch Handelsgeschäfte; Fünftes Buch Seehandel |
Quellen und Stand:
- gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / juris), Bulk-XML je Gesetz, Lizenz Amtliche Werke, gemeinfrei nach § 5 UrhG, Stand laut Quelle je Gesetz (Feld stand), Dateistand 2026-09-26