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Methodik und Quellen

Woher die Daten kommen, wie sie geprüft werden und wann eine Seite veröffentlicht wird.

Methodik und Quellen

Datenquellen

QuelleLizenzStandDatensätze
gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / juris), Bulk-XML je GesetzAmtliche Werke, gemeinfrei nach § 5 UrhGlaut Quelle je Gesetz (Feld stand), Dateistand 2026-09-26

Vom Datensatz zur Seite

  • Die Datensätze werden aus den genannten Quellen übernommen und vereinheitlicht. Fehlende Werte bleiben leer und werden nie geschätzt oder ergänzt.
  • Kennzahlen wie Rang, Abweichung vom Durchschnitt und ähnliche Einträge werden direkt aus den Datensätzen berechnet.
  • Eine Datensatz-Seite entsteht erst, wenn mindestens vier Merkmale belegt sind, davon mindestens drei mit praktischem Nutzen, und die Quelle nicht älter als 24 Monate ist. Alle anderen Datensätze stehen nur in den Übersichtstabellen.
  • Quelle und Stand stehen auf jeder Seite, der jüngste Datenstand ist der laut Quell.
  • Bei der Texterstellung helfen Werkzeuge; vor dem Erscheinen folgt ein Abgleich mit den Quelldaten.

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Falsche oder veraltete Angaben nehmen wir ernst. Schreiben Sie an [email protected] und nennen Sie die Seite und die Quelle der richtigen Angabe.

Zitieren

Jede Datensatz-Seite enthält einen Zitiervorschlag mit Stand und Adresse. Die Tabellen lassen sich als CSV laden.

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.