Transparenz
Methodik und Quellen
Woher die Daten kommen, wie sie geprüft werden und wann eine Seite veröffentlicht wird.

Datenquellen
| Quelle | Lizenz | Stand | Datensätze |
|---|---|---|---|
| gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / juris), Bulk-XML je Gesetz | Amtliche Werke, gemeinfrei nach § 5 UrhG | laut Quelle je Gesetz (Feld stand), Dateistand 2026-09-26 |
Vom Datensatz zur Seite
- Die Datensätze werden aus den genannten Quellen übernommen und vereinheitlicht. Fehlende Werte bleiben leer und werden nie geschätzt oder ergänzt.
- Kennzahlen wie Rang, Abweichung vom Durchschnitt und ähnliche Einträge werden direkt aus den Datensätzen berechnet.
- Eine Datensatz-Seite entsteht erst, wenn mindestens vier Merkmale belegt sind, davon mindestens drei mit praktischem Nutzen, und die Quelle nicht älter als 24 Monate ist. Alle anderen Datensätze stehen nur in den Übersichtstabellen.
- Quelle und Stand stehen auf jeder Seite, der jüngste Datenstand ist der laut Quell.
- Bei der Texterstellung helfen Werkzeuge; vor dem Erscheinen folgt ein Abgleich mit den Quelldaten.
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Jede Datensatz-Seite enthält einen Zitiervorschlag mit Stand und Adresse. Die Tabellen lassen sich als CSV laden.
Hinweis
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.