Zum Inhalt springen
RRechtsteufel

Themenfeld

Mietrecht: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern

Mieter kündigen eine Wohnung faktisch mit drei Monaten Frist: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Vermieter benötigen zusätzlich ein berechtigtes Interesse.

Mietrecht: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
Kurzantwort

Das Mietrecht steht im Bürgerlichen Gesetzbuch ab § 535. Eine Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats (§ 573c BGB). Vermieterfristen verlängern sich nach fünf und acht Jahren um jeweils drei Monate. Bei einem Mangel mindert sich die Miete kraft Gesetzes angemessen (§ 536 BGB). Feste Minderungsquoten nennt das Gesetz nicht (Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand 21.10.2026). Die Drei-Werktage-Rechnung führt zum Mietende.

Welche Kündigungsfrist gilt für die Mietwohnung?

Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Empfänger eingehen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats. Für Mieter ergeben sich damit faktisch drei Monate Frist. Vermieterfristen verlängern sich nach fünf und acht Jahren um je drei Monate.

§ 573c BGB regelt die Fristen der ordentlichen Kündigung in 4 Absätzen mit 92 Wörtern (Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand 21.10.2026). Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind nach dem Gesetzestext unwirksam. Ein Mietvertrag kann die Mieterfrist daher nicht über das gesetzliche Maß verlängern.

Die Drei-Werktage-Rechnung hat zwei Schritte. Erstens: Zählen Sie den dritten Werktag des Monats, in dem die Kündigung zugeht. Zweitens: Rechnen Sie zwei Monate weiter, das Mietverhältnis endet mit dem Ablauf des übernächsten Monats. Geht die Kündigung im März am dritten Werktag zu, endet das Mietverhältnis am 31. Mai. Geht die Kündigung später zu, verschiebt sich das Ende nach dem Wortlaut um einen Monat.

Für Vermieter beträgt die Grundfrist ebenfalls drei Monate. Nach fünf Jahren Mietdauer verlängert sie sich um drei auf sechs Monate, nach acht Jahren um weitere drei auf neun Monate. Der Beitrag Kündigungsfrist für die Mietwohnung stellt die Fristen von Mietern und Vermietern gegenüber.

Kündigungsfristen für Wohnraum nach § 573c BGB, Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand 21.10.2026
Kündigender und MietdauerFrist zum Ende des Monats
Mieter, jede Mietdauer3 Monate
Vermieter, bis 5 Jahre3 Monate
Vermieter, ab 5 Jahren6 Monate
Vermieter, ab 8 Jahren9 Monate

Wann darf ein Vermieter kündigen?

Ein Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, und die Gründe müssen im Kündigungsschreiben stehen (§ 573 Abs. 1 und 3 BGB). Der Mieter kann der Kündigung nach § 574 BGB widersprechen.

§ 573 BGB regelt die ordentliche Kündigung des Vermieters in 4 Absätzen mit 166 Wörtern. § 574 BGB regelt den Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung in 4 Absätzen mit 121 Wörtern (Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand 21.10.2026). Beide Normen bilden zusammen den Rahmen für Kündigungen durch den Vermieter.

Eigenbedarf ist ein Begriff aus dem Kündigungsrecht des Vermieters. Welche Gründe das Gesetz nennt und wie sie im Schreiben anzugeben sind, steht im Wortlaut von § 573 BGB. Das Rechtslexikon erklärt den Begriff Eigenbedarf in einem eigenen Beitrag.

Für fristlose Kündigungen bestehen eigene Normen. § 543 BGB (4 Absätze, 327 Wörter) und § 569 BGB (6 Absätze, 446 Wörter) tragen beide die Überschrift „Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“, § 569 gilt für Wohnraum. Ob ein wichtiger Grund im konkreten Fall vorliegt, beurteilen Anwaltskanzleien oder ein Mieterverein.

Wann mindert sich die Miete bei einem Mangel?

Bei einem Mangel, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung einschränkt, mindert sich die Miete kraft Gesetzes angemessen. Hebt der Mangel die Tauglichkeit auf, entfällt die Miete ganz (§ 536 Abs. 1 BGB). Unerhebliche Einschränkungen bleiben außer Betracht.

§ 536 BGB trägt die Überschrift „Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln“ und umfasst 5 Absätze mit 163 Wörtern (Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand 21.10.2026). Die Mietminderung tritt nach dem Gesetzestext kraft Gesetzes ein, ohne dass der Mieter sie erst beantragen muss.

Bei einer energetischen Modernisierung ist die Minderung für drei Monate ausgeschlossen (§ 536 Abs. 1a BGB, Stand 21.10.2026). Das Gesetz nennt keine Prozentsätze. Quoten aus Minderungstabellen stammen aus Einzelurteilen und sind keine Vorgabe des Gesetzgebers.

Zahlenwerte wie „10 Prozent“ oder „50 Prozent“ erscheinen in Ratgebern nur als Beispiele aus Gerichtsentscheidungen und gelten nicht automatisch für andere Wohnungen. Der Beitrag Mietminderung: Wann Mieter die Miete kürzen dürfen beschreibt Voraussetzungen und Grenzen im Wortlaut.

Was gilt bei Schimmel und Wasserschaden?

Schimmel und Wasserschaden fallen unter § 536 BGB, sobald sie die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung einschränken. Wie hoch eine Minderung ausfällt, ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem jeweiligen Einzelfall und seiner gerichtlichen oder gutachterlichen Beurteilung.

Das Gesetz knüpft die Minderung an die eingeschränkte Gebrauchstauglichkeit, nicht an eine bestimmte Ursache. Ob Schimmel auf einen Baumangel, auf einen Schaden oder auf das Nutzungsverhalten zurückgeht, beurteilen im Streitfall Sachverständige und Gerichte. Die Gesetzestexte enthalten dazu keine Quote.

Pflichten bestehen auf beiden Seiten des Mietvertrags. § 535 BGB regelt „Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags“ in 2 Absätzen mit 67 Wörtern (Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand 21.10.2026).

Der Beitrag Mietminderung bei Schimmel und Wasserschaden ordnet die Regeln ein. Die Beurteilung eines konkreten Schadens bleibt Mietervereinen, Anwaltskanzleien und Sachverständigen vorbehalten.

Checkliste: Die Drei-Werktage-Rechnung
  • Notieren Sie das Datum des Zugangs der Kündigung
  • Zählen Sie den dritten Werktag des Monats
  • Rechnen Sie bis zum Ende des übernächsten Monats
  • Prüfen Sie Mietvertrag und Gründe im Kündigungsschreiben
Hinweis

Dieser Beitrag gibt den Gesetzestext wieder und rechnet ein Beispiel. Ob eine Kündigung oder eine Minderung im Einzelfall wirkt, hängt von Mietvertrag, Zugang und Sachlage ab. Mietervereine, Anwaltskanzleien und Beratungsstellen prüfen den Einzelfall.

Welche Paragraphen regeln Kaution, Nebenkosten und Mieterhöhung?

Die Mietsicherheit regelt § 551 BGB, Betriebskosten regelt § 556 BGB, die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete § 558 BGB und die Mieterhöhung nach Modernisierung § 559 BGB. Alle vier stehen im BGB-Mietrecht ab § 535.

Im Datenbestand dieses Portals sind 44 Paragraphen des BGB-Mietrechts erfasst, von § 535 bis § 580 (Quelle: Datenbestand rechtsteufel.de, Stand 21.10.2026). § 551 (Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten) hat 4 Absätze mit 159 Wörtern, § 556 hat 6 Absätze mit 329 Wörtern, § 558 hat 6 Absätze mit 363 Wörtern, § 559 hat 7 Absätze mit 444 Wörtern.

Die Länge zeigt, wo das Gesetz besonders ausführlich regelt. § 559 ist mit 444 Wörtern die längste dieser vier Normen. Neben dem BGB regeln das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) mit 52 Paragraphen und das Wohnraumbindungsgesetz für Sozialwohnungen (WoBindG) mit 39 Paragraphen angrenzende Fragen.

Die Rechtslexikon-Beiträge Mietkaution, Nebenkostenabrechnung, Mietspiegel, Mietpreisbremse, Staffelmiete, Schönheitsreparaturen und Hausordnung erklären die zugehörigen Begriffe.

Wer prüft einen konkreten Mietstreit?

Einen konkreten Mietstreit prüfen Mietervereine, Vermieterverbände, Anwaltskanzleien und Beratungsstellen. Dieses Portal erklärt Gesetzestexte und ihre Fristen als allgemeine Information, bewertet keinen Einzelfall und vertritt niemanden, weder Mieter noch Vermieter. Die Prüfung einer konkreten Kündigung oder Mangelanzeige leisten die genannten Stellen.

Die Grenze zwischen Information und Beratung ist bewusst gezogen. Ein Ratgeber nennt den Wortlaut von § 573c BGB und rechnet ein Beispiel. Er sagt nicht, ob eine bestimmte Kündigung wirksam ist oder wann ein bestimmtes Mietverhältnis endet.

Hilfreich ist eine geordnete Unterlage: Mietvertrag, Kündigungsschreiben mit Zugangsdatum, Schriftverkehr zum Mangel und Fotos mit Datum. Mit diesen Unterlagen prüft eine Beratungsstelle schneller.

Alle Beiträge dieses Themas

Die folgenden Ratgeber vertiefen einzelne Normen und Fristen dieses Themas.

  • Kündigungsfrist für die Mietwohnung: Mieter und Vermieter im Vergleich
  • Mietminderung: Wann Mieter die Miete kürzen dürfen
  • Mietminderung bei Schimmel und Wasserschaden: Rechte und Pflichten

Die folgenden Begriffe aus dem Rechtslexikon erklären die Grundlagen.

Weitere Übersichten: Rechtslexikon mit allen Begriffen, Gesetze mit Umfang und Stand, Paragraphen mit Normtext, Ratgeber mit allen Beiträgen.

Verwandte Themen: Verbraucherrecht: Widerruf, Gewährleistung und Verträge, Rechtliche Probleme lösen: Fristen, Widerspruch, nächste Schritte.

Häufige Fragen zu Wohnen und Miete

Wie lang ist die Kündigungsfrist für Mieter?

Mieter kündigen mit faktisch drei Monaten: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB, Stand 21.10.2026).

Muss ein Vermieter eine Kündigung begründen?

Ja, der Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse, und die Gründe müssen im Kündigungsschreiben stehen (§ 573 Abs. 1 und 3 BGB, Stand 21.10.2026). Die Prüfung im Einzelfall übernehmen Beratungsstellen.

Gibt es feste Prozentsätze für die Mietminderung?

Nein, § 536 BGB nennt keine Quote. Die Miete mindert sich angemessen, wenn die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist. Quoten aus Tabellen stammen aus Einzelurteilen und sind keine Gesetzesvorgabe.

Gilt die Minderung auch bei energetischer Modernisierung?

Nein, bei energetischer Modernisierung ist die Minderung nach § 536 Abs. 1a BGB für drei Monate ausgeschlossen (Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand 21.10.2026). Danach gilt wieder Absatz 1.

Verlängern sich die Fristen für Vermieter nach langer Mietdauer?

Ja, die Vermieterfrist verlängert sich nach fünf und nach acht Jahren um jeweils drei Monate (§ 573c BGB, Stand 21.10.2026). Daraus ergeben sich sechs und neun Monate.

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.

Quellen

BGB §§ 535, 536, 543, 551, 556, 558, 559, 569, 573, 573c, 574: gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz, Abruf 21.10.2026; WEG und WoBindG: gesetze-im-internet.de, Abruf 21.10.2026; Datenbestand rechtsteufel.de (44 erfasste Paragraphen des BGB-Mietrechts), Stand 21.10.2026.

Häufige Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist für Mieter?

Mieter kündigen mit faktisch drei Monaten: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB, Stand 21.10.2026).

Muss ein Vermieter eine Kündigung begründen?

Ja, der Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse, und die Gründe müssen im Kündigungsschreiben stehen (§ 573 Abs. 1 und 3 BGB, Stand 21.10.2026). Die Prüfung im Einzelfall übernehmen Beratungsstellen.

Gibt es feste Prozentsätze für die Mietminderung?

Nein, § 536 BGB nennt keine Quote. Die Miete mindert sich angemessen, wenn die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist. Quoten aus Tabellen stammen aus Einzelurteilen und sind keine Gesetzesvorgabe.

Gilt die Minderung auch bei energetischer Modernisierung?

Nein, bei energetischer Modernisierung ist die Minderung nach § 536 Abs. 1a BGB für drei Monate ausgeschlossen (Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand 21.10.2026). Danach gilt wieder Absatz 1.

Verlängern sich die Fristen für Vermieter nach langer Mietdauer?

Ja, die Vermieterfrist verlängert sich nach fünf und nach acht Jahren um jeweils drei Monate (§ 573c BGB, Stand 21.10.2026). Daraus ergeben sich sechs und neun Monate.