Zum Inhalt springen
RRechtsteufel

Rechtslexikon

Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Sie gilt für neue Mietverträge, nicht für laufende Mietverhältnisse. Die Kappungsgrenze nach § 558 Absatz 3 BGB ist dagegen eine Begrenzung für bestehende Mietverhältnisse.

Mietpreisbremse
Kurzantwort

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten. Sie betrifft neue Mietverträge und nicht laufende Mietverhältnisse. Als verwandte Regel gilt die Kappungsgrenze nach § 558 Absatz 3 BGB: 15 Prozent in Gebieten, deren Versorgung besonders gefährdet ist, sonst 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. Stand der Angaben: Abruf 21.10.2026.

Was bedeutet Mietpreisbremse genau?

Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass die Miete bei einem Mieterwechsel stark steigt. Sie ist eine Begrenzung für den Preis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags. Die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmen die Länder durch Verordnung.

Im Alltag wirkt die Regel vor allem bei der Suche nach einer neuen Wohnung. Der Vermieter darf die Vormiete nicht beliebig überschreiten. Ob eine Ausnahme greift, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei einer umfassenden Modernisierung.

Wodurch unterscheidet sich die Mietpreisbremse von der Kappungsgrenze?

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses. Die Kappungsgrenze nach § 558 Absatz 3 BGB begrenzt dagegen Mieterhöhungen während eines laufenden Mietverhältnisses. Beide Regeln wirken daher in unterschiedlichen Phasen des Mietverhältnisses.

Die Kappungsgrenze betrifft bestehende Mieten, die der Vermieter erhöhen will. Sie liegt bei 20 Prozent innerhalb von drei Jahren, in besonders gefährdeten Gebieten bei 15 Prozent. Die Angaben beziehen sich auf den Wortlaut von § 558 BGB, Stand 21.10.2026.

Welches Beispiel zeigt die Kappungsgrenze in einem Gebiet mit gefährdeter Versorgung?

Nach § 558 Absatz 3 Satz 2 BGB beträgt der Prozentsatz 15 Prozent, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 3 bestimmt sind. Eine Miete von 800 Euro darf dort innerhalb von drei Jahren höchstens auf 920 Euro steigen.

Quelle: gesetze-im-internet.de, BGB § 558 Absatz 3, Abruf und Stand 21.10.2026. Der Betrag ist eine Modellrechnung.

Welche Begriffe gehören zur Mietpreisbremse?

  • Neuvermietung ist der Abschluss eines neuen Mietvertrags über eine Wohnung.
  • Angespannter Wohnungsmarkt ist ein Gebiet mit knappem Angebot an Mietwohnungen zu angemessenen Preisen.
  • Vormiete ist die Miete, die der bisherige Mieter zuletzt gezahlt hat.
  • Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis.
  • Ausnahme befreit einzelne Fälle von der Begrenzung, etwa nach einer Modernisierung.

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse

Gilt die Mietpreisbremse für meine bestehende Miete?

Nein. Die Mietpreisbremse betrifft neue Mietverträge. Für bestehende Mieten gilt die Kappungsgrenze nach § 558 Absatz 3 BGB, die Erhöhungen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und das Datum der letzten Erhöhung.

Wer bestimmt die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt?

Die Länder bestimmen die Gebiete durch Verordnung. Die Liste ist regional verschieden und kann sich ändern. Die aktuelle Verordnung Ihres Landes gibt die verbindliche Auskunft.

Kann ich mich auf die Mietpreisbremse berufen?

Ja, wenn Ihre Wohnung in einem betroffenen Gebiet liegt und keine Ausnahme greift. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft ein Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei im Einzelfall.

Weiterlesen: Mietrecht: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern, Mietspiegel und Kündigungsfrist für die Mietwohnung: Mieter und Vermieter im Vergleich.

Hinweis

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Mietpreisbremse hängt von Gebiet, Mietvertrag und Ausnahmen ab. Bei einer zu hohen Miete wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei.

Häufige Fragen

Gilt die Mietpreisbremse für meine bestehende Miete?

Nein. Die Mietpreisbremse betrifft neue Mietverträge. Für bestehende Mieten gilt die Kappungsgrenze nach § 558 Absatz 3 BGB, die Erhöhungen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und das Datum der letzten Erhöhung.

Wer bestimmt die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt?

Die Länder bestimmen die Gebiete durch Verordnung. Die Liste ist regional verschieden und kann sich ändern. Die aktuelle Verordnung Ihres Landes gibt die verbindliche Auskunft.

Kann ich mich auf die Mietpreisbremse berufen?

Ja, wenn Ihre Wohnung in einem betroffenen Gebiet liegt und keine Ausnahme greift. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft ein Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei im Einzelfall.

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.

Verwandte Begriffe