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Vergleiche

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vs. Zivilprozessordnung: Vergleich der Daten

Bei Anzahl Paragraphen liegt Zivilprozessordnung mit 1.073 um 51 Prozent über Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (525).

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vs. Zivilprozessordnung: Vergleich der Daten

Die Unterschiede in Worten

  • Bei Anzahl Paragraphen liegt Zivilprozessordnung mit 1.073 um 51 Prozent über Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (525).
  • Bei Amtliche Abkürzung nennt Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG, Zivilprozessordnung dagegen ZPO.
  • Bei Ausfertigungsdatum nennt Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 2008-12-17, Zivilprozessordnung dagegen 1950-09-12.
  • Bei Fundstelle (BGBl.) nennt Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit BGBl I, 2008, 2586, 2587, Zivilprozessordnung dagegen BGBl, 1950, 455, 533.

Alle Werte nebeneinander

MerkmalGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen GerichtsbarkeitZivilprozessordnungAbweichung
Amtliche AbkürzungFamFGZPO
Amtlicher TitelGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen GerichtsbarkeitZivilprozessordnung
Ausfertigungsdatum2008-12-171950-09-12
Anzahl Paragraphen5251.073−51,1 %
Gliederung (Bücher/Abschnitte)Buch 1 Allgemeiner Teil; Buch 2 Verfahren in Familiensachen; Buch 3 Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen; Buch 4 Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen; Buch 5 Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren; Buch 6 Verfahren in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Buch 7 Verfahren in Freiheitsentziehungssachen; Buch 8 Verfahren in Aufgebotssachen; Buch 9 SchlussvorschriftenBuch 1 Allgemeine Vorschriften; Buch 2 Verfahren im ersten Rechtszug; Buch 3 Rechtsmittel; Buch 4 Wiederaufnahme des Verfahrens; Buch 5 Urkunden- und Wechselprozess; Buch 6 Weitere besondere Verfahren; Buch 7 Mahnverfahren; Buch 8 Zwangsvollstreckung; Buch 10 Schiedsrichterliches Verfahren; Buch 11 Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union; Buch 12 Erprobung und Evaluierung
Fundstelle (BGBl.)BGBl I, 2008, 2586, 2587BGBl, 1950, 455, 533
Letzte Änderung (Stand laut Quelle)Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.6.2026 I Nr. 192zuletzt geändert Art. 2 G v. 22.12.2025 I Nr. 349
Rechtsgebiet (redaktionell zugeordnet)FamilienrechtZivilprozessrecht

Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.6.2026 I Nr. 192.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Detail Zivilprozessordnung im Detail

Häufige Fragen

Wo liegt der größte Unterschied zwischen Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Zivilprozessordnung?

Bei Anzahl Paragraphen liegt Zivilprozessordnung mit 1.073 um 51 Prozent über Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (525).

Woher stammen die Vergleichswerte?

gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), Stand Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.6.2026 I Nr. 192. Leere Felder bleiben leer.

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.