Gesetz · Ausländerrecht
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Zum Rechtsgebiet Ausländerrecht zählt Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG). Der Steckbrief nennt Umfang, Fundstelle im Bundesgesetzblatt und den Änderungsstand laut amtlicher Quelle.

Auf einen Blick
- Am nächsten kommt Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) mit 201 bei Anzahl Paragraphen.
- In der Gruppe Ausländerrecht (Rechtsgebiet) stehen 1 von 61 Gesetze, darunter Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
- 8 von 8 Merkmalen liegen zu Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet vor, 5 davon betreffen die Nutzung.
- Die Spanne bei Anzahl Paragraphen geht von 24 bis 2.502, Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet sitzt mit 200 dazwischen.
- Datenstand zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 22.7.2026 I Nr. 222, Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz).
Daten zu Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Für Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet sind folgende Kennwerte hinterlegt: Abkürzung, Normenzahl, Fundstelle im Bundesgesetzblatt, Änderungsstand und redaktionelle Zuordnung zum Rechtsgebiet.
| Amtliche Abkürzung | AufenthG |
|---|---|
| Amtlicher Titel | Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet |
| Ausfertigungsdatum | 2004-07-30 |
| Anzahl Paragraphen | 200 |
| Gliederung (Bücher/Abschnitte) | Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen; Kapitel 2 Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet; Kapitel 3 Integration; Kapitel 4 Ordnungsrechtliche Vorschriften; Kapitel 5 Beendigung des Aufenthalts; Kapitel 6 Haftung und Gebühren; Kapitel 7 Verfahrensvorschriften; Kapitel 8 Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration; Kapitel 9 Straf- und Bußgeldvorschriften; Kapitel 9a Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung; Kapitel 10 Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften |
| Fundstelle (BGBl.) | BGBl I, 2004, 1950 |
| Letzte Änderung (Stand laut Quelle) | zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 22.7.2026 I Nr. 222 |
| Rechtsgebiet (redaktionell zugeordnet) | Ausländerrecht |
Hinweis zur Herkunft: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) liefert Titel, Umfang, Fundstelle und Stand von AufenthG. Die Einordnung ins Rechtsgebiet stammt von der Redaktion.
Vergleich mit ähnlichen Einträgen
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| Gesetz | Amtliche Abkürzung | Amtlicher Titel | Ausfertigungsdatum | Anzahl Paragraphen |
|---|---|---|---|---|
| Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet | AufenthG | Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet | 2004-07-30 | 200 |
| Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) | SGB 4 | Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) | 1976-12-23 | 201 |
| Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland | GG | Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland | 1949-05-23 | 198 |
| Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) | SGB 12 | Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) | 2003-12-27 | 192 |
| Verwaltungsgerichtsordnung | VwGO | Verwaltungsgerichtsordnung | 1960-01-21 | 212 |
| Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche | BGBEG | Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche | 1896-08-18 | 216 |
Direktvergleiche: Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet vs. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) · Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet vs. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland · Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet vs. Patentgesetz
Häufige Fragen zu Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Wie lautet die amtliche Kurzbezeichnung von Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet?
Redaktionell zählt Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet zum Rechtsgebiet Ausländerrecht. Die amtliche Kurzbezeichnung lautet AufenthG. Eine Aussage zu Einzelfällen ist damit nicht verbunden.
Wie ist der Normbestand von Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet zu beziffern?
Normenzahl von Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet: 200. Sie beschreibt nur die Länge des Gesetzes und sagt nichts über Rang oder Anwendbarkeit im Einzelfall.
Wo ist Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet veröffentlicht?
Die Fundstelle von Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet lautet BGBl I, 2004, 1950. Der Änderungsvermerk der Quelle: zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 22.7.2026 I Nr. 222. Den amtlichen Wortlaut stellt gesetze-im-internet.de bereit.
Wer tiefer einsteigen will, liest den Wortlaut von AufenthG auf gesetze-im-internet.de. Dieses Portal erklärt allgemein und berät nicht im Einzelfall. Zur Übersicht: Gesetze
Zitieren: Rechtsteufel, Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Gesetz), Stand zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 22.7.2026 I Nr. 222, https://rechtsteufel.de/gesetze/aufenthg/
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