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Gesetz · Familienrecht

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

Gesetzessteckbrief Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit: Abkürzung BEEG, Fundstelle BGBl I, 2006, 2748, Rechtsgebiet Familienrecht. Alle Werte nennen Quelle und Stand, die Auslegung bleibt der Beratung vorbehalten.

Stand: zuletzt geändert durch Art. 19 Abs. 2 G v. 22.12.2025 I Nr. 370

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

Auf einen Blick

  • In der Gruppe Familienrecht (Rechtsgebiet) stehen 2 von 61 Gesetze, darunter Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.
  • 8 von 8 Merkmalen liegen zu Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit vor, 5 davon betreffen die Nutzung.
  • Bei Anzahl Paragraphen reichen die Werte aller Gesetze von 24 bis 2.502; Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit liegt bei 39.
  • Am nächsten kommt Gewerbesteuergesetz mit 39 bei Anzahl Paragraphen.
  • Die Angaben zu Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit stammen aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) und tragen den Stand zuletzt geändert durch Art. 19 Abs. 2 G v. 22.12.2025 I Nr. 370.

Daten zu Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

Wie groß ist Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit? Die Angaben unten beantworten das mit 39 Normen und ergänzen Fundstelle, Stand und Rechtsgebiet des Gesetzes.

Amtliche AbkürzungBEEG
Amtlicher TitelGesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
Ausfertigungsdatum2006-12-05
Anzahl Paragraphen39
Gliederung (Bücher/Abschnitte)Abschnitt 1 Elterngeld; Abschnitt 2 Verfahren und Organisation; Abschnitt 3 Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Abschnitt 4 Statistik und Schlussvorschriften
Fundstelle (BGBl.)BGBl I, 2006, 2748
Letzte Änderung (Stand laut Quelle)zuletzt geändert durch Art. 19 Abs. 2 G v. 22.12.2025 I Nr. 370
Rechtsgebiet (redaktionell zugeordnet)Familienrecht

Woher stammen die Zahlen? Aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), abgerufen für diese Seite; die Auswahl der Gesetze ist redaktionell, der Gesetzestext nicht.

Vergleich mit ähnlichen Einträgen

Ähnlich umfangreiche Gesetze stehen hier neben Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. Der Vergleich nutzt Normenzahl und Rechtsgebiet Familienrecht als Maßstab für die Auswahl.

GesetzAmtliche AbkürzungAmtlicher TitelAusfertigungsdatumAnzahl Paragraphen
Gesetz zum Elterngeld und zur ElternzeitBEEGGesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit2006-12-0539
GewerbesteuergesetzGewStGGewerbesteuergesetz1936-12-0139
Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von SozialwohnungenWoBindGGesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen1965-08-2439
GrundsteuergesetzGrStGGrundsteuergesetz1973-08-0738
Allgemeines GleichbehandlungsgesetzAGGAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz2006-08-1442
Erbschaftsteuer- und SchenkungsteuergesetzErbStGErbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz1974-04-1744

Direktvergleiche: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit vs. Staatsangehörigkeitsgesetz · Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit vs. Körperschaftsteuergesetz · Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit vs. Grundsteuergesetz

Häufige Fragen zu Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

Zu welchem Rechtsgebiet gehört Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit?

Rechtsgebiet Familienrecht, Kürzel BEEG: So führt dieses Portal Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. Den amtlichen Wortlaut stellt gesetze-im-internet.de bereit.

Wie umfangreich ist Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit?

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit umfasst 39 Normen. Normen sind Paragraphen oder, beim Grundgesetz, Artikel. Die Seite gibt die Werte ohne Wertung wieder.

Wie aktuell ist der Stand von Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit?

Laut Quelle gilt für BEEG der Vermerk zuletzt geändert durch Art. 19 Abs. 2 G v. 22.12.2025 I Nr. 370. Verkündet wurde Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit unter BGBl I, 2006, 2748. Gesetze ändern sich, prüfen Sie den Stand vor jeder Verwendung.

Für Einzelfragen zu Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit sind Anwaltskanzleien und Beratungsstellen die richtige Adresse; die Seite liefert nur Eckdaten und Quellen. Zur Übersicht: Gesetze

Daten als CSV

Zitieren: Rechtsteufel, Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Gesetz), Stand zuletzt geändert durch Art. 19 Abs. 2 G v. 22.12.2025 I Nr. 370, https://rechtsteufel.de/gesetze/beeg/

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.