Paragraph · BGB
§ 2091 BGB
§ 2091 BGB ist eine Norm des Gesetzes BGB mit der Nummer § 2091. Die Seite zeigt Normtext, Umfang und Stand der Quelle.

Auf einen Blick
- Am nächsten kommt § 2090 BGB mit 1 bei Anzahl Absätze.
- Die Spanne bei Wortzahl des Normtexts geht von 12 Wörter bis 14.535 Wörter, § 2091 BGB sitzt mit 29 Wörter dazwischen.
- 1 bei Anzahl Absätze: das sind 62 Prozent unter dem Mittel aller Paragraphen (2,67).
- 8 von 8 Merkmalen liegen zu § 2091 BGB vor, 5 davon betreffen die Nutzung.
- In der Gruppe BGB (Gesetz) stehen 569 von 1.026 Paragraphen, darunter § 2091 BGB.
Daten zu § 2091 BGB
Wie lang ist § 2091 BGB? Die Tabelle nennt die Länge des Normtexts (29 Wörter), die Absatzzahl (1) und das Gesetz (BGB).
| Gesetz | BGB |
|---|---|
| Paragraph/Artikel | § 2091 |
| Überschrift | Unbestimmte Bruchteile |
| Amtlicher Normtext (gemeinfrei) | Sind mehrere Erben eingesetzt, ohne dass die Erbteile bestimmt sind, so sind sie zu gleichen Teilen eingesetzt, soweit sich nicht aus den §§ 2066 bis 2069 ein anderes ergibt. |
| Anzahl Absätze | 1 |
| Wortzahl des Normtexts | 29 Wörter |
| Verweise auf andere Normen | § 2066; § 2069 |
| Gliederung (Buch/Abschnitt) | Buch 5 Erbrecht > Abschnitt 3 Testament > Titel 2 Erbeinsetzung |
Amtliche Werke sind gemeinfrei. Der Wortlaut von § 2091 BGB stammt aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG, die Kennzahlen berechnet die Redaktion.
Vergleich mit ähnlichen Einträgen
Einordnung statt Wertung: § 2091 liegt in der Wortzahl neben anderen Normen des Gesetzes, die Tabelle zeigt die Abstände in Zahlen.
| Paragraph | Gesetz | Paragraph/Artikel | Überschrift | Amtlicher Normtext (gemeinfrei) |
|---|---|---|---|---|
| § 2091 BGB | BGB | § 2091 | Unbestimmte Bruchteile | Sind mehrere Erben eingesetzt, ohne dass die Erbteile bestimmt sind, so sind sie zu gleichen Teilen eingesetzt, soweit sich nicht aus den §§ 2066 bis 2069 ein anderes ergibt. |
| § 2090 BGB | BGB | § 2090 | Minderung der Bruchteile | Ist jeder der eingesetzten Erben auf einen Bruchteil der Erbschaft eingesetzt und übersteigen die Bruchteile das Ganze, so tritt eine verhältnismäßige Minderung der Bruchteile ein. |
| § 2093 BGB | BGB | § 2093 | Gemeinschaftlicher Erbteil | Sind einige von mehreren Erben auf einen und denselben Bruchteil der Erbschaft eingesetzt (gemeinschaftlicher Erbteil), so finden in Ansehung des gemeinschaftlichen Erbteils die Vorschriften der §§ 2089 bis 2092 entsprechende Anwendung. |
| § 2089 BGB | BGB | § 2089 | Erhöhung der Bruchteile | Sollen die eingesetzten Erben nach dem Willen des Erblassers die alleinigen Erben sein, so tritt, wenn jeder von ihnen auf einen Bruchteil der Erbschaft eingesetzt ist und die Bruchteile das Ganze nicht erschöpfen, eine verhältnismäßige Erhöhung der Bruchteile ein. |
| § 2095 BGB | BGB | § 2095 | Angewachsener Erbteil | Der durch Anwachsung einem Erben anfallende Erbteil gilt in Ansehung der Vermächtnisse und Auflagen, mit denen dieser Erbe oder der wegfallende Erbe beschwert ist, sowie in Ansehung der Ausgleichungspflicht als besonderer Erbteil. |
| § 2086 BGB | BGB | § 2086 | Ergänzungsvorbehalt | Ist einer letztwilligen Verfügung der Vorbehalt einer Ergänzung beigefügt, die Ergänzung aber unterblieben, so ist die Verfügung wirksam, sofern nicht anzunehmen ist, dass die Wirksamkeit von der Ergänzung abhängig sein sollte. |
Häufige Fragen zu § 2091 BGB
Aus welchem Gesetz stammt § 2091?
Das Gesetz BGB enthält § 2091 BGB als § 2091. Hinweise zur Anwendung auf Einzelfälle gibt die Seite nicht.
Wie ist § 2091 BGB gegliedert?
§ 2091 BGB ist im Wortlaut 29 Wörter lang. Gegliedert ist die Norm nach der Absatzzahl 1.
Wo finden Sie den amtlichen Text von § 2091 BGB?
Amtlich steht § 2091 BGB auf gesetze-im-internet.de, im Gesetz BGB unter § 2091. Dort finden Sie auch den Änderungsvermerk.
Weitere Hinweise zum Gesetz BGB finden Sie in den Ratgebern und im Rechtslexikon dieses Portals. Die Spanne bei Wortzahl des Normtexts geht von 12 Wörter bis 14.535 Wörter, § 2091 BGB sitzt mit 29 Wörter dazwischen. Zur Übersicht: Paragraphen
Zitieren: Rechtsteufel, § 2091 BGB (Paragraph), Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, https://rechtsteufel.de/paragraphen/bgb-2091/
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