Paragraph · BGB
§ 284 BGB
§ 284 BGB ist eine Norm des Gesetzes BGB mit der Nummer § 284. Die Seite zeigt Normtext, Umfang und Stand der Quelle.

Auf einen Blick
- Als nächste Vergleichsgröße bietet sich § 283 BGB an (1 bei Anzahl Absätze).
- Bei Anzahl Absätze reichen die Werte aller Paragraphen von 1 bis 99; § 284 BGB liegt bei 1.
- Datenstand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG.
- § 284 BGB steht bei Wortzahl des Normtexts mit 43 Wörter auf Rang 743 von 1.026 erfassten Paragraphen.
- In der Gruppe BGB (Gesetz) stehen 569 von 1.026 Paragraphen, darunter § 284 BGB.
Daten zu § 284 BGB
Länge und Aufbau von § 284 BGB auf einen Blick: 1 als Absatzzahl, 43 Wörter im Normtext, Zuordnung zum Gesetz BGB.
| Gesetz | BGB |
|---|---|
| Paragraph/Artikel | § 284 |
| Überschrift | Ersatz vergeblicher Aufwendungen |
| Amtlicher Normtext (gemeinfrei) | Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden. |
| Anzahl Absätze | 1 |
| Wortzahl des Normtexts | 43 Wörter |
| Gliederung (Buch/Abschnitt) | Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse > Abschnitt 1 Inhalt der Schuldverhältnisse > Titel 1 Verpflichtung zur Leistung |
Woher kommt der Text? Aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG, abgerufen für diese Seite; erklärende Zusätze stammen von der Redaktion.
Vergleich mit ähnlichen Einträgen
Nachbarnormen stehen hier neben § 284 BGB. Die Gegenüberstellung zeigt reine Zahlenunterschiede und bewertet keinen Inhalt. Jede Zeile nennt Quelle und Stand.
| Paragraph | Gesetz | Paragraph/Artikel | Überschrift | Amtlicher Normtext (gemeinfrei) |
|---|---|---|---|---|
| § 284 BGB | BGB | § 284 | Ersatz vergeblicher Aufwendungen | Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden. |
| § 283 BGB | BGB | § 283 | Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht | Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. § 281 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5 findet entsprechende Anwendung. |
| § 287 BGB | BGB | § 287 | Verantwortlichkeit während des Verzugs | Der Schuldner hat während des Verzugs jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde. |
| § 282 BGB | BGB | § 282 | Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 | Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist. |
| § 293 BGB | BGB | § 293 | Annahmeverzug | Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. |
| § 278 BGB | BGB | § 278 | Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte | Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung. |
Häufige Fragen zu § 284 BGB
Zu welchem Gesetz gehört § 284 BGB?
Die Norm gehört zu BGB. Ihre Nummer lautet § 284, die Seite zeigt den Normtext und Kennzahlen ohne Auslegung.
Wie lang ist § 284 BGB?
Der Normtext von § 284 BGB umfasst 43 Wörter. Die Absatzzahl beträgt 1; beide Werte sind im amtlichen Wortlaut gezählt.
Wie aktuell ist der Wortlaut von § 284 BGB?
Die Seite gibt den Wortlaut von § 284 BGB nach dem Stand des Abrufs wieder. Gesetze ändern sich; prüfen Sie die aktuelle Fassung von BGB im amtlichen Verzeichnis.
Wer § 284 BGB anwenden will, braucht die Fassung vom Tag der Anwendung. Prüfen Sie dazu den Änderungsvermerk beim Bundesministerium der Justiz. Zur Übersicht: Paragraphen
Zitieren: Rechtsteufel, § 284 BGB (Paragraph), Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, https://rechtsteufel.de/paragraphen/bgb-284/
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