Paragraph · BGB
§ 825 BGB
§ 825 BGB ist eine Norm des Gesetzes BGB mit der Nummer § 825. Die Seite zeigt Normtext, Umfang und Stand der Quelle.

Auf einen Blick
- Bei Wortzahl des Normtexts reichen die Werte aller Paragraphen von 12 Wörter bis 14.535 Wörter; § 825 BGB liegt bei 26 Wörter.
- Für § 825 BGB sind 7 von 8 möglichen Merkmalen belegt, davon 4 aus dem Nutzungsbereich.
- § 825 BGB steht bei Anzahl Absätze mit 1 auf Rang 803 von 1.026 erfassten Paragraphen.
- Die Angaben zu § 825 BGB stammen aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG und tragen den Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226.
- In der Gruppe BGB (Gesetz) stehen 569 von 1.026 Paragraphen, darunter § 825 BGB.
Daten zu § 825 BGB
Wie lang ist § 825 BGB? Die Tabelle nennt die Länge des Normtexts (26 Wörter), die Absatzzahl (1) und das Gesetz (BGB).
| Gesetz | BGB |
|---|---|
| Paragraph/Artikel | § 825 |
| Überschrift | Bestimmung zu sexuellen Handlungen |
| Amtlicher Normtext (gemeinfrei) | Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. |
| Anzahl Absätze | 1 |
| Wortzahl des Normtexts | 26 Wörter |
| Gliederung (Buch/Abschnitt) | Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse > Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse > Titel 27 Unerlaubte Handlungen |
Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG. Die Zählung von Absätzen und Wörtern ist redaktionell, der Text selbst ist amtlich.
Vergleich mit ähnlichen Einträgen
Gegenübergestellt werden Normen aus BGB, sortiert nach Wortzahl; § 825 BGB steht darin mit 26 Wörter. Eine inhaltliche Bewertung enthält der Vergleich nicht.
| Paragraph | Gesetz | Paragraph/Artikel | Überschrift | Amtlicher Normtext (gemeinfrei) |
|---|---|---|---|---|
| § 825 BGB | BGB | § 825 | Bestimmung zu sexuellen Handlungen | Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. |
| § 822 BGB | BGB | § 822 | Herausgabepflicht Dritter | Wendet der Empfänger das Erlangte unentgeltlich einem Dritten zu, so ist, soweit infolgedessen die Verpflichtung des Empfängers zur Herausgabe der Bereicherung ausgeschlossen ist, der Dritte zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn er die Zuwendung von dem Gläubiger ohne rechtlichen Grund erhalten hätte. |
| § 826 BGB | BGB | § 826 | Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung | Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet. |
| § 821 BGB | BGB | § 821 | Einrede der Bereicherung | Wer ohne rechtlichen Grund eine Verbindlichkeit eingeht, kann die Erfüllung auch dann verweigern, wenn der Anspruch auf Befreiung von der Verbindlichkeit verjährt ist. |
| § 827 BGB | BGB | § 827 | Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit | Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat er sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art versetzt, so ist er für einen Schaden, den er in diesem Zustand widerrechtlich verursacht, in gleicher Weise verantwortlich, wie wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fiele; die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er ohne Verschulden in den Zustand geraten ist. |
| § 817 BGB | BGB | § 817 | Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten | War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen hat, so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet. Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt, es sei denn, dass die Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand; das zur Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden. |
Häufige Fragen zu § 825 BGB
In welchem Gesetz steht § 825 BGB?
§ 825 BGB steht im Gesetz BGB unter der Nummer § 825. Der Wortlaut auf dieser Seite stammt aus dem amtlichen Verzeichnis.
Welchen Umfang hat § 825 BGB?
Zum Umfang von § 825 BGB: 26 Wörter im Normtext, Absatzzahl 1. Der Vergleich mit anderen Normen steht unter den Kennzahlen.
Wie lässt sich der Stand von § 825 BGB prüfen?
Prüfen Sie den Änderungsvermerk von BGB auf gesetze-im-internet.de. Er nennt, wann § 825 BGB oder das Gesetz zuletzt geändert wurde.
Der Wortlaut ersetzt keine Beratung. Für § 825 BGB gilt: Text lesen, Zusammenhang prüfen, bei Fragen eine Beratungsstelle einbeziehen. Zur Übersicht: Paragraphen
Zitieren: Rechtsteufel, § 825 BGB (Paragraph), Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, https://rechtsteufel.de/paragraphen/bgb-825/
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