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Paragraph · BGB

§ 871 BGB

Im Gesetz BGB steht § 871 BGB unter der Nummer § 871. Hier finden Sie den amtlichen Wortlaut und Eckdaten zu Länge und Gliederung.

Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226

§ 871 BGB

Auf einen Blick

  • Am nächsten kommt § 870 BGB mit 1 bei Anzahl Absätze.
  • Bei Wortzahl des Normtexts reichen die Werte aller Paragraphen von 12 Wörter bis 14.535 Wörter; § 871 BGB liegt bei 23 Wörter.
  • § 871 BGB gehört zu Gesetz „BGB“, dort sind 569 von 1.026 Paragraphen eingeordnet.
  • § 871 BGB steht bei Anzahl Absätze mit 1 auf Rang 830 von 1.026 erfassten Paragraphen.
  • Für § 871 BGB sind 8 von 8 möglichen Merkmalen belegt, davon 5 aus dem Nutzungsbereich.

Daten zu § 871 BGB

Die Eckdaten zu § 871 BGB: Gesetz BGB, Nummer § 871, Absatzzahl 1, Länge des Normtexts 23 Wörter. Jede Zeile nennt Angabe, Wert und Herkunft.

GesetzBGB
Paragraph/Artikel§ 871
ÜberschriftMehrstufiger mittelbarer Besitz
Amtlicher Normtext (gemeinfrei)Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art, so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer.
Anzahl Absätze1
Wortzahl des Normtexts23 Wörter
Verweise auf andere Normen§ 868
Gliederung (Buch/Abschnitt)Buch 3 Sachenrecht > Abschnitt 1 Besitz

Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG. Die Zählung von Absätzen und Wörtern ist redaktionell, der Text selbst ist amtlich.

Vergleich mit ähnlichen Einträgen

Größenvergleich innerhalb von BGB: Neben § 871 BGB stehen Paragraphen mit ähnlicher Wortzahl, damit sich Umfang und Gliederung vergleichen lassen.

ParagraphGesetzParagraph/ArtikelÜberschriftAmtlicher Normtext (gemeinfrei)
§ 871 BGBBGB§ 871Mehrstufiger mittelbarer BesitzSteht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art, so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer.
§ 870 BGBBGB§ 870Übertragung des mittelbaren BesitzesDer mittelbare Besitz kann dadurch auf einen anderen übertragen werden, dass diesem der Anspruch auf Herausgabe der Sache abgetreten wird.
§ 903 BGBBGB§ 903Befugnisse des EigentümersDer Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.
§ 869 BGBBGB§ 869Ansprüche des mittelbaren BesitzersWird gegen den Besitzer verbotene Eigenmacht verübt, so stehen die in den §§ 861, 862 bestimmten Ansprüche auch dem mittelbaren Besitzer zu. Im Falle der Entziehung des Besitzes ist der mittelbare Besitzer berechtigt, die Wiedereinräumung des Besitzes an den bisherigen Besitzer zu verlangen; kann oder will dieser den Besitz nicht wieder übernehmen, so kann der mittelbare Besitzer verlangen, dass ihm selbst der Besitz eingeräumt wird. Unter der gleichen Voraussetzung kann er im Falle des § 867 verlangen, dass ihm die Aufsuchung und Wegschaffung der Sache gestattet wird.
§ 904 BGBBGB§ 904NotstandDer Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen.
§ 868 BGBBGB§ 868Mittelbarer BesitzBesitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist, so ist auch der andere Besitzer (mittelbarer Besitz).

Häufige Fragen zu § 871 BGB

Welches Gesetz enthält § 871 BGB?

Gesetz BGB, Nummer § 871: Mit dieser Angabe ist § 871 BGB im Bundesrecht eindeutig bezeichnet. Quelle und Stand stehen bei jedem Wert.

Wie groß ist § 871 BGB gemessen am Wortlaut?

Die Zählung im amtlichen Text ergibt für § 871 BGB 23 Wörter bei der Absatzzahl 1. Die Werte ändern sich, sobald der Gesetzgeber die Norm ändert.

Ist die Fassung von § 871 BGB amtlich?

Die Fassung auf dieser Seite gibt den amtlichen Text von § 871 BGB wieder. Verbindlich ist die Verkündung im Bundesgesetzblatt, nicht diese Darstellung.

Weitere Hinweise zum Gesetz BGB finden Sie in den Ratgebern und im Rechtslexikon dieses Portals. Bei Wortzahl des Normtexts reichen die Werte aller Paragraphen von 12 Wörter bis 14.535 Wörter; § 871 BGB liegt bei 23 Wörter. Zur Übersicht: Paragraphen

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Zitieren: Rechtsteufel, § 871 BGB (Paragraph), Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, https://rechtsteufel.de/paragraphen/bgb-871/

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.