Paragraph · StGB
§ 21 StGB
Im Gesetz StGB steht § 21 StGB unter der Nummer § 21. Hier finden Sie den amtlichen Wortlaut und Eckdaten zu Länge und Gliederung.

Auf einen Blick
- 8 von 8 Merkmalen liegen zu § 21 StGB vor, 5 davon betreffen die Nutzung.
- § 21 StGB steht bei Wortzahl des Normtexts mit 41 Wörter auf Rang 763 von 1.026 erfassten Paragraphen.
- Als nächste Vergleichsgröße bietet sich § 20 StGB an (1 bei Anzahl Absätze).
- Bei Anzahl Absätze liegt § 21 StGB mit 1 um 62 Prozent unter dem Durchschnitt von 2,67.
- Die Angaben zu § 21 StGB stammen aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG und tragen den Stand zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.3.2026 I Nr. 95.
Daten zu § 21 StGB
Länge und Aufbau von § 21 StGB auf einen Blick: 1 als Absatzzahl, 41 Wörter im Normtext, Zuordnung zum Gesetz StGB.
| Gesetz | StGB |
|---|---|
| Paragraph/Artikel | § 21 |
| Überschrift | Verminderte Schuldfähigkeit |
| Amtlicher Normtext (gemeinfrei) | Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden. |
| Anzahl Absätze | 1 |
| Wortzahl des Normtexts | 41 Wörter |
| Verweise auf andere Normen | § 20; § 49 |
| Gliederung (Buch/Abschnitt) | Allgemeiner Teil > Zweiter Abschnitt Die Tat > Erster Titel Grundlagen der Strafbarkeit |
Belegt ist § 21 StGB durch gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG. Weggefallene und leere Normen sind im Verzeichnis nicht enthalten. Eine Beratung im Einzelfall ist damit nicht verbunden.
Vergleich mit ähnlichen Einträgen
Wie lang ist § 21 StGB neben anderen Normen von StGB? Der Vergleich nutzt Wortzahl und Absatzzahl als Maßstab.
| Paragraph | Gesetz | Paragraph/Artikel | Überschrift | Amtlicher Normtext (gemeinfrei) |
|---|---|---|---|---|
| § 21 StGB | StGB | § 21 | Verminderte Schuldfähigkeit | Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden. |
| § 20 StGB | StGB | § 20 | Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen | Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. |
| § 22 StGB | StGB | § 22 | Begriffsbestimmung | Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. |
| § 19 StGB | StGB | § 19 | Schuldunfähigkeit des Kindes | Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. |
| § 26 StGB | StGB | § 26 | Anstiftung | Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat. |
| § 18 StGB | StGB | § 18 | Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen | Knüpft das Gesetz an eine besondere Folge der Tat eine schwerere Strafe, so trifft sie den Täter oder den Teilnehmer nur, wenn ihm hinsichtlich dieser Folge wenigstens Fahrlässigkeit zur Last fällt. |
Häufige Fragen zu § 21 StGB
Welches Gesetz enthält § 21 StGB?
Gesetz StGB, Nummer § 21: Mit dieser Angabe ist § 21 StGB im Bundesrecht eindeutig bezeichnet. Quelle und Stand stehen bei jedem Wert.
Welchen Umfang hat § 21 StGB?
Zum Umfang von § 21 StGB: 41 Wörter im Normtext, Absatzzahl 1. Der Vergleich mit anderen Normen steht unter den Kennzahlen.
Auf welchen Stand bezieht sich die Seite zu § 21 StGB?
Die Angaben zu § 21 StGB beruhen auf dem Abruf bei gesetze-im-internet.de. Maßgeblich bleibt immer die aktuelle amtliche Fassung von StGB.
Wer § 21 StGB anwenden will, braucht die Fassung vom Tag der Anwendung. Prüfen Sie dazu den Änderungsvermerk beim Bundesministerium der Justiz. Zur Übersicht: Paragraphen
Zitieren: Rechtsteufel, § 21 StGB (Paragraph), Stand zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.3.2026 I Nr. 95, https://rechtsteufel.de/paragraphen/stgb-21/
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