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Rechtslexikon

Eigenbedarf

Eigenbedarf ist ein berechtigtes Interesse des Vermieters, die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts zu nutzen. Nach § 573 Absatz 2 Nummer 2 BGB rechtfertigt er eine ordentliche Kündigung. Die Gründe müssen nach § 573 Absatz 3 BGB im Kündigungsschreiben stehen.

Eigenbedarf
Kurzantwort

Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Nach § 573 Absatz 2 Nummer 2 BGB ist das ein berechtigtes Interesse für eine Kündigung. Die Gründe müssen nach § 573 Absatz 3 BGB im Kündigungsschreiben stehen. Die Kündigung muss dem Mieter nach § 573c BGB spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen. Sie wirkt zum Ende des übernächsten Monats. Stand der Angaben: Abruf 21.10.2026.

Was bedeutet Eigenbedarf genau?

Eigenbedarf ist ein Kündigungsgrund auf Seiten des Vermieters. Er betrifft nicht die Pflichtverletzung des Mieters, sondern den Wunsch, die Wohnung selbst zu nutzen. Das Gesetz verlangt dafür ein berechtigtes Interesse, das der Vermieter darlegen muss.

Der Kreis der berechtigten Personen ist im Gesetz festgelegt. Dazu zählen der Vermieter, Familienangehörige und Angehörige des Haushalts. Das Interesse muss ernsthaft sein und darf nicht nur vorgeschoben werden.

Wodurch unterscheidet sich Eigenbedarf von einer Kündigung wegen Pflichtverletzung?

Bei Eigenbedarf liegt der Grund beim Vermieter. Bei einer Kündigung wegen Pflichtverletzung liegt der Grund beim Mieter. Nach § 573 Absatz 2 Nummer 1 BGB muss der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft und nicht unerheblich verletzt haben.

Der Mieter kann einer Kündigung nach § 574 BGB widersprechen, wenn die Beendigung für ihn eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeutet. Der Widerspruch ist ausgeschlossen, wenn ein Grund für eine fristlose Kündigung des Vermieters vorliegt.

Welches Beispiel zeigt die Frist bei Eigenbedarf?

Der Vermieter will die Wohnung für seine Tochter nutzen und kündigt. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirkt. Bei einem Zugang am 3. März endet das Mietverhältnis also zum 31. Mai. Nach fünf und acht Jahren Mietdauer verlängert sich die Vermieterfrist um jeweils drei Monate.

Quelle: gesetze-im-internet.de, BGB §§ 573 und 573c, Abruf und Stand 21.10.2026. Das Datumsbeispiel ist eine Modellrechnung.

Welche Begriffe gehören zum Eigenbedarf?

  • Berechtigtes Interesse ist die gesetzliche Voraussetzung für eine ordentliche Kündigung des Vermieters.
  • Haushaltsangehörige sind Personen, die mit dem Vermieter in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • Kündigungsschreiben enthält die Gründe, auf die sich der Vermieter stützt.
  • Härtegrund begründet den Widerspruch des Mieters nach § 574 BGB.
  • Widerspruch wehrt die Kündigung ab und verlangt die Fortsetzung des Mietverhältnisses.

Häufige Fragen zum Eigenbedarf

Muss der Vermieter den Eigenbedarf begründen?

Ja. Nach § 573 Absatz 3 BGB sind die Gründe für ein berechtigtes Interesse im Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind. Eine unvollständige Begründung kann die Kündigung angreifbar machen.

Kann ich der Eigenbedarfskündigung widersprechen?

Ja, nach § 574 BGB können Sie widersprechen, wenn die Beendigung eine Härte bedeutet, die auch unter Würdigung der Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Die Härte prüft das Gericht im Einzelfall. Eine Anwaltskanzlei oder ein Mieterverein hilft bei der Frist.

Darf der Vermieter nach Eigenbedarf die Miete erhöhen?

Eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung ist nach § 573 Absatz 1 BGB ausgeschlossen. Der Eigenbedarf muss ein echtes Nutzungsinteresse sein. Prüfen Sie die Begründung genau, bevor Sie reagieren.

Weiterlesen: Mietrecht: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern, Kündigungsfrist für die Mietwohnung: Mieter und Vermieter im Vergleich und Mietminderung.

Hinweis

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eigenbedarf ist eine Einzelfallfrage mit hohen Folgen für die Wohnsituation. Bei einer Kündigung wenden Sie sich zeitnah an einen Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter den Eigenbedarf begründen?

Ja. Nach § 573 Absatz 3 BGB sind die Gründe für ein berechtigtes Interesse im Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind. Eine unvollständige Begründung kann die Kündigung angreifbar machen.

Kann ich der Eigenbedarfskündigung widersprechen?

Ja, nach § 574 BGB können Sie widersprechen, wenn die Beendigung eine Härte bedeutet, die auch unter Würdigung der Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Die Härte prüft das Gericht im Einzelfall. Eine Anwaltskanzlei oder ein Mieterverein hilft bei der Frist.

Darf der Vermieter nach Eigenbedarf die Miete erhöhen?

Eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung ist nach § 573 Absatz 1 BGB ausgeschlossen. Der Eigenbedarf muss ein echtes Nutzungsinteresse sein. Prüfen Sie die Begründung genau, bevor Sie reagieren.

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.

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