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Rechtslexikon

Erbfolge

Erbfolge ist der Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person auf andere Personen. Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht das Vermögen mit dem Erbfall als Ganzes auf die Erben über, und nach § 1924 Abs. 4 BGB erben Kinder als gesetzliche Erben zu gleichen Teilen.

Erbfolge
Kurzantwort

Die Erbfolge regelt, wer das Vermögen einer verstorbenen Person erhält. Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht das Vermögen mit dem Erbfall als Ganzes auf eine Person oder auf eine Gruppe von Personen über. Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind nach § 1924 Abs. 1 BGB die Abkömmlinge des Erblassers. Kinder erben nach § 1924 Abs. 4 BGB zu gleichen Teilen. Ein Testament kann diese Reihenfolge ändern.

Wodurch unterscheidet sich die gesetzliche Erbfolge von der gewillkürten Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen getroffen hat. Dann bestimmt das Gesetz, wer erbt. Die gewillkürte Erbfolge beruht dagegen auf einem Testament oder Erbvertrag, das die gesetzliche Reihenfolge ersetzt. Der Erbfall selbst ist in beiden Fällen der Tod der Person, deren Vermögen übergeht.

Nach § 1922 Abs. 2 BGB gelten für den Anteil eines Miterben, den Erbteil, die Vorschriften über die Erbschaft entsprechend. Gehören zu den Erben zwei oder mehr Personen, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Die gesetzliche Ordnung der Abkömmlinge ist in § 1924 BGB geregelt.

Welches Beispiel zeigt die Erbteile bei zwei Kindern?

Lebt zur Zeit des Erbfalls ein Abkömmling, schließt er die durch ihn verwandten Abkömmlinge aus (§ 1924 Abs. 2 BGB). Kinder erben nach § 1924 Abs. 4 BGB zu gleichen Teilen. Bei zwei gesetzlichen Erben der ersten Ordnung erhält jedes Kind also die Hälfte der Erbschaft. Die Angaben stammen aus dem amtlichen Gesetzestext, Stand 21.10.2026.

Gesetzliche Erbteile der ersten Ordnung, Quelle: gesetze-im-internet.de, BGB §§ 1922, 1924, Stand 21.10.2026
Anzahl KinderErbteil je KindNorm
1 KindGanze Erbschaft§ 1924 Abs. 1 BGB
2 KinderJe 1/2§ 1924 Abs. 4 BGB
3 KinderJe 1/3§ 1924 Abs. 4 BGB

Welche Begriffe gehören zur Erbfolge?

  • Erbfall: Tod der Person, deren Vermögen auf die Erben übergeht (§ 1922 Abs. 1 BGB).
  • Erblasser: verstorbene Person, deren Vermögen vererbt wird.
  • Abkömmling: Person, die direkt von der verstorbenen Person abstammt, etwa ein Kind.
  • Erbteil: Anteil eines Miterben an der Erbschaft (§ 1922 Abs. 2 BGB).

Häufige Fragen zur Erbfolge

Wer erbt, wenn ein Kind bereits verstorben ist?

Nach § 1924 Abs. 3 BGB treten an die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings die durch ihn verwandten Abkömmlinge. Es erfolgt also eine Erbfolge nach Stämmen. Die Aufteilung im Einzelfall ist anhand der Familienverhältnisse zu prüfen.

Erbt der Ehepartner nach dem Gesetz?

Die Erbfolge des Ehegatten ist in dieser Datenbasis nur über den Zugewinnausgleich nach § 1371 BGB erfasst. Der überlebende Ehegatte erhöht seinen gesetzlichen Erbteil dort um ein Viertel der Erbschaft. Die übrigen Erbfolgeregeln sind im Einzelfall gesondert zu prüfen.

Kann man die gesetzliche Erbfolge ändern?

Ja, durch eine Verfügung von Todes wegen. Ein Testament kann die gesetzliche Reihenfolge ganz oder teilweise ersetzen. Pflichtteilsberechtigte behalten nach § 2303 BGB einen Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Hinweis

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wer erbt und in welcher Höhe, hängt von Familienstand, Testament und Erbfall ab. Bei einem Erbfall ist eine Beratung durch eine Notarin, einen Notar oder eine Fachanwältin für Erbrecht ratsam.

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.

Quellen

gesetze-im-internet.de, BGB §§ 1922, 1924, Stand 21.10.2026

gesetze-im-internet.de, BGB §§ 1371, 2303, Stand 21.10.2026

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Häufige Fragen

Wer erbt, wenn ein Kind bereits verstorben ist?

Nach § 1924 Abs. 3 BGB treten an die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings die durch ihn verwandten Abkömmlinge. Es erfolgt also eine Erbfolge nach Stämmen. Die Aufteilung im Einzelfall ist anhand der Familienverhältnisse zu prüfen.

Erbt der Ehepartner nach dem Gesetz?

Die Erbfolge des Ehegatten ist in dieser Datenbasis nur über den Zugewinnausgleich nach § 1371 BGB erfasst. Der überlebende Ehegatte erhöht seinen gesetzlichen Erbteil dort um ein Viertel der Erbschaft. Die übrigen Erbfolgeregeln sind im Einzelfall gesondert zu prüfen.

Kann man die gesetzliche Erbfolge ändern?

Ja, durch eine Verfügung von Todes wegen. Ein Testament kann die gesetzliche Reihenfolge ganz oder teilweise ersetzen. Pflichtteilsberechtigte behalten nach § 2303 BGB einen Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.

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