Rechtslexikon
Testament
Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der eine Person bestimmt, wer ihr Vermögen erbt. Nach § 2229 Abs. 1 BGB ist es ab 16 Jahren möglich, das eigenhändige Testament verlangt nach § 2247 Abs. 1 BGB Handschrift und Unterschrift.

Ein Testament legt fest, wer das Vermögen nach dem Tod erhält. Nach § 2247 Abs. 1 BGB kann der Erblasser ein eigenhändiges Testament durch eine handschriftlich geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Nach § 2231 BGB ist auch die Errichtung zur Niederschrift eines Notars möglich. Minderjährige können nach § 2229 Abs. 1 BGB erst ab 16 Jahren ein Testament errichten.
Wodurch unterscheidet sich das eigenhändige Testament vom notariellen Testament?
Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden. Nach § 2231 BGB geschieht dies entweder zur Niederschrift eines Notars oder durch eine eigenhändige Erklärung nach § 2247 BGB. Das eigenhändige Testament kommt ohne Notar aus, verlangt aber die Handschrift des Erblassers. Das notarielle Testament wird vom Notar beurkundet.
Für das eigenhändige Testament verlangt § 2247 Abs. 1 BGB eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung. Nach § 2247 Abs. 2 BGB soll der Erblasser angeben, zu welcher Zeit mit Tag, Monat und Jahr und an welchem Ort er die Erklärung niedergeschrieben hat. Die Unterschrift soll nach § 2247 Abs. 3 BGB Vornamen und Familiennamen enthalten.
Welches Beispiel zeigt das Mindestalter für ein Testament?
Nach § 2229 Abs. 1 BGB kann ein Minderjähriger ein Testament erst errichten, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ein Minderjähriger braucht dafür nach § 2229 Abs. 2 BGB keine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Stand 21.10.2026.
| Merkmal | Regel | Norm |
|---|---|---|
| Mindestalter | Vollendetes 16. Lebensjahr | § 2229 Abs. 1 BGB |
| Eigenhändige Form | Geschrieben und unterschrieben | § 2247 Abs. 1 BGB |
| Datum und Ort | Sollen angegeben werden | § 2247 Abs. 2 BGB |
| Notarielle Form | Niederschrift eines Notars | § 2231 Nr. 1 BGB |
Welche Begriffe gehören zum Testament?
- Erblasser: Person, die das Testament errichtet.
- Eigenhändiges Testament: handschriftlich geschriebene und unterschriebene Verfügung nach § 2247 BGB.
- Testierfähigkeit: Fähigkeit, ein Testament zu errichten, die § 2229 BGB regelt.
- Ordentliche Form: Errichtung nach § 2231 BGB, also notariell oder eigenhändig.
Häufige Fragen zum Testament
Ist ein Testament ohne Datum gültig?
Die Angabe von Tag, Monat, Jahr und Ort ist nach § 2247 Abs. 2 BGB eine Soll-Vorschrift. Das Gesetz verlangt diese Angaben also nicht zwingend. Die Gültigkeit im Einzelfall ist anhand der Umstände zu prüfen.
Kann ein Testament am Computer geschrieben werden?
Das eigenhändige Testament verlangt nach § 2247 Abs. 1 BGB eine eigenhändig geschriebene Erklärung. Ein am Computer getippter Text erfüllt diese Form nicht. Für eine notarielle Errichtung nach § 2231 Nr. 1 BGB ist kein handschriftlicher Text nötig.
Ab welchem Alter darf man ein Testament machen?
Nach § 2229 Abs. 1 BGB ist ein Testament ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Die Testierfähigkeit fehlt nach § 2229 Abs. 4 BGB bei krankhaften Störungen der Geistestätigkeit, wenn die Bedeutung der Erklärung nicht erkannt werden kann.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ein Testament muss im Einzelfall auf Form, Inhalt und Testierfähigkeit geprüft werden. Vor der Errichtung eines Testaments empfiehlt sich eine Beratung durch eine Notarin, einen Notar oder eine Fachanwältin für Erbrecht.
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.
Quellen
gesetze-im-internet.de, BGB §§ 2229, 2231, 2247, Stand 21.10.2026
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Häufige Fragen
Ist ein Testament ohne Datum gültig?
Die Angabe von Tag, Monat, Jahr und Ort ist nach § 2247 Abs. 2 BGB eine Soll-Vorschrift. Das Gesetz verlangt diese Angaben also nicht zwingend. Die Gültigkeit im Einzelfall ist anhand der Umstände zu prüfen.
Kann ein Testament am Computer geschrieben werden?
Das eigenhändige Testament verlangt nach § 2247 Abs. 1 BGB eine eigenhändig geschriebene Erklärung. Ein am Computer getippter Text erfüllt diese Form nicht. Für eine notarielle Errichtung nach § 2231 Nr. 1 BGB ist kein handschriftlicher Text nötig.
Ab welchem Alter darf man ein Testament machen?
Nach § 2229 Abs. 1 BGB ist ein Testament ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Die Testierfähigkeit fehlt nach § 2229 Abs. 4 BGB bei krankhaften Störungen der Geistestätigkeit, wenn die Bedeutung der Erklärung nicht erkannt werden kann.
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.