Rechtslexikon
Strafantrag
Ein Strafantrag ist die ausdrückliche Erklärung des Verletzten, dass die Strafverfolgung eines bestimmten Delikts gewünscht ist. Bei Antragsdelikten wie der Beleidigung nach § 194 StGB wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, und der Antrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Der Strafantrag ist die Erklärung, dass eine bestimmte Tat verfolgt werden soll. Bei der Beleidigung wird die Tat nach § 194 Abs. 1 StGB nur auf Antrag verfolgt. Auch die einfache Körperverletzung nach § 230 StGB ist ein Antragsdelikt, sofern kein besonderes öffentliches Interesse besteht. Der Antrag ist nach § 77b StGB binnen drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter zu stellen.
Wodurch unterscheidet sich ein Antragsdelikt von einem Offizialdelikt?
Bei einem Antragsdelikt entscheidet der Verletzte, ob der Staat die Tat verfolgt. Bei einem Offizialdelikt ist die Staatsanwaltschaft ohne Antrag zum Einschreiten verpflichtet. Die Beleidigung nach § 194 Abs. 1 StGB ist ein Antragsdelikt. Die Verfolgung erfolgt nur, wenn der Verletzte den Antrag stellt.
Die Antragsbefugnis ist im Gesetz festgelegt. Bei der Körperverletzung nach § 230 Abs. 1 StGB wird die Tat nur verfolgt, wenn der Antrag gestellt ist oder die Behörde ein besonderes öffentliches Interesse annimmt. Stirbt die verletzte Person, geht das Antragsrecht bei vorsätzlicher Körperverletzung nach § 77 Abs. 2 StGB auf die Angehörigen über.
Welches Beispiel zeigt die Antragsfrist bei der Beleidigung?
Die Beleidigung nach § 185 StGB ist mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht. Bei öffentlicher Begehung erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu zwei Jahre. Der Antrag ist nach § 77b StGB binnen drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter zu stellen (Stand 21.10.2026).
| Delikt | Strafrahmen | Antragsfrist |
|---|---|---|
| Beleidigung, § 185 StGB | Bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe, bei Öffentlichkeit bis zu 2 Jahre | 3 Monate ab Kenntnis (§ 77b StGB) |
| Einfache Körperverletzung, § 223 StGB | Bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe | Antrag nach § 230 StGB |
Welche Begriffe gehören zum Strafantrag?
- Antragsdelikt: Straftat, die nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird.
- Antragsberechtigter: Person, die den Antrag nach dem Gesetz stellen darf.
- Besonderes öffentliches Interesse: Grund, aus dem die Behörde ohne Antrag einschreiten kann (§ 230 StGB).
- Antragsfrist: Zeitraum von drei Monaten nach Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB).
Häufige Fragen zum Strafantrag
Bis wann kann ein Strafantrag zurückgenommen werden?
Die Rücknahme regelt das Gesetz gesondert. Der Gesetzestext dieser Seite nennt nur die Stellung des Antrags nach §§ 194 und 230 StGB. Ob und bis wann er zurückgenommen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.
Muss der Strafantrag schriftlich gestellt werden?
Diese Seite erklärt den Begriff nach dem Gesetzestext. Die Form des Antrags ist nicht Gegenstand der hier geprüften Normen. Bei einer Anzeige empfiehlt sich eine Beratung durch eine Anwaltskanzlei oder eine Opferberatungsstelle.
Was passiert, wenn die Antragsfrist abläuft?
Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach § 77b StGB kann die Tat bei einem Antragsdelikt nicht mehr verfolgt werden. Die Frist beginnt mit der Kenntnis von Tat und Täter. Der genaue Zeitpunkt der Kenntnis ist im Einzelfall zu prüfen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob ein Antrag fristgerecht gestellt wurde und welche Folgen er hat, hängt vom Einzelfall ab. Eine zeitnahe Beratung durch eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle ist ratsam, denn die Frist läuft.
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.
Quellen
gesetze-im-internet.de, StGB §§ 185, 194, Stand 21.10.2026
gesetze-im-internet.de, StGB §§ 77b, 230, Stand 21.10.2026
Weiterlesen:
- Strafrecht und Verkehrsrecht: Die wichtigsten StGB-Paragraphen
- Vorsatz
- Beleidigung und Verleumdung: §§ 185, 186, 187 StGB im Alltag und im Netz
Häufige Fragen
Bis wann kann ein Strafantrag zurückgenommen werden?
Die Rücknahme regelt das Gesetz gesondert. Der Gesetzestext dieser Seite nennt nur die Stellung des Antrags nach §§ 194 und 230 StGB. Ob und bis wann er zurückgenommen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.
Muss der Strafantrag schriftlich gestellt werden?
Diese Seite erklärt den Begriff nach dem Gesetzestext. Die Form des Antrags ist nicht Gegenstand der hier geprüften Normen. Bei einer Anzeige empfiehlt sich eine Beratung durch eine Anwaltskanzlei oder eine Opferberatungsstelle.
Was passiert, wenn die Antragsfrist abläuft?
Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach § 77b StGB kann die Tat bei einem Antragsdelikt nicht mehr verfolgt werden. Die Frist beginnt mit der Kenntnis von Tat und Täter. Der genaue Zeitpunkt der Kenntnis ist im Einzelfall zu prüfen.
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.