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Gesetz · Gerichtskosten

Gerichtskostengesetz

Der Text von Gerichtskostengesetz lässt sich über die Abkürzung GKG finden. Hier stehen die Eckdaten: 83 Normen, Fundstelle BGBl I, 2004, 718, Rechtsgebiet Gerichtskosten.

Stand: zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 20.5.2026 I Nr. 152

Gerichtskostengesetz

Auf einen Blick

  • Rang 42 von 61: so platziert sich Gerichtskostengesetz bei Anzahl Paragraphen (83).
  • Die Angaben zu Gerichtskostengesetz stammen aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) und tragen den Stand zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 20.5.2026 I Nr. 152.
  • Als nächste Vergleichsgröße bietet sich Umsatzsteuergesetz an (83 bei Anzahl Paragraphen).
  • 8 von 8 Merkmalen liegen zu Gerichtskostengesetz vor, 5 davon betreffen die Nutzung.
  • In der Gruppe Gerichtskosten (Rechtsgebiet) stehen 1 von 61 Gesetze, darunter Gerichtskostengesetz.

Daten zu Gerichtskostengesetz

Aus dem amtlichen Verzeichnis stammen diese Werte zu Gerichtskostengesetz. Sie nennen Abkürzung, Umfang, Fundstelle, Stand und Rechtsgebiet, jeweils mit Quelle.

Amtliche AbkürzungGKG
Amtlicher TitelGerichtskostengesetz
Ausfertigungsdatum2004-05-05
Anzahl Paragraphen83
Gliederung (Bücher/Abschnitte)Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften; Abschnitt 2 Fälligkeit; Abschnitt 3 Vorschuss und Vorauszahlung; Abschnitt 4 Kostenansatz; Abschnitt 5 Kostenhaftung; Abschnitt 6 Gebührenvorschriften; Abschnitt 7 Wertvorschriften; Abschnitt 8 Erinnerung und Beschwerde; Abschnitt 9 Schluss- und Übergangsvorschriften
Fundstelle (BGBl.)BGBl I, 2004, 718
Letzte Änderung (Stand laut Quelle)zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 20.5.2026 I Nr. 152
Rechtsgebiet (redaktionell zugeordnet)Gerichtskosten

Die Angaben zu Gerichtskostengesetz stammen aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Das Rechtsgebiet ordnet die Redaktion zu, die übrigen Werte gibt das amtliche Verzeichnis wieder.

Vergleich mit ähnlichen Einträgen

Nachbarn von GKG nach Umfang: Die Gegenüberstellung zeigt, welche Gesetze einen ähnlichen Normbestand haben wie Gerichtskostengesetz.

GesetzAmtliche AbkürzungAmtlicher TitelAusfertigungsdatumAnzahl Paragraphen
GerichtskostengesetzGKGGerichtskostengesetz2004-05-0583
UmsatzsteuergesetzUStGUmsatzsteuergesetz1979-11-2683
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)SGB 1Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)1975-12-1181
BundesdatenschutzgesetzBDSGBundesdatenschutzgesetz2017-06-3086
Verordnung über die Zulassung von Personen zum StraßenverkehrFeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr2010-12-1393
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter HaftungGmbHGGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung1892-04-20114

Direktvergleiche: Gerichtskostengesetz vs. Bundesdatenschutzgesetz · Gerichtskostengesetz vs. Umsatzsteuergesetz · Gerichtskostengesetz vs. Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

Häufige Fragen zu Gerichtskostengesetz

Wie lautet die amtliche Kurzbezeichnung von Gerichtskostengesetz?

Redaktionell zählt Gerichtskostengesetz zum Rechtsgebiet Gerichtskosten. Die amtliche Kurzbezeichnung lautet GKG. Eine Aussage zu Einzelfällen ist damit nicht verbunden.

Wie lang ist Gerichtskostengesetz gemessen an den Normen?

Zählt man die Normen von Gerichtskostengesetz, ergibt sich 83. Der Wert gilt für den Stand der Quelle und verschiebt sich nach Gesetzesänderungen.

Wie aktuell ist der Stand von Gerichtskostengesetz?

Laut Quelle gilt für GKG der Vermerk zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 20.5.2026 I Nr. 152. Verkündet wurde Gerichtskostengesetz unter BGBl I, 2004, 718. Gesetze ändern sich, prüfen Sie den Stand vor jeder Verwendung.

Für Einzelfragen zu Gerichtskostengesetz sind Anwaltskanzleien und Beratungsstellen die richtige Adresse; die Seite liefert nur Eckdaten und Quellen. Zur Übersicht: Gesetze

Daten als CSV

Zitieren: Rechtsteufel, Gerichtskostengesetz (Gesetz), Stand zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 20.5.2026 I Nr. 152, https://rechtsteufel.de/gesetze/gkg/

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.