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Gesetz · Verkehrsrecht

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

Was steht im Bundesrecht unter FeV? Es ist Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr mit 93 Normen, redaktionell dem Rechtsgebiet Verkehrsrecht zugeordnet. Die Angaben stammen aus dem amtlichen Verzeichnis.

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

Auf einen Blick

  • 93 bei Anzahl Paragraphen: das sind 62 Prozent unter dem Mittel aller Gesetze (242).
  • Datenstand Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236, Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz).
  • Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr gehört zu Rechtsgebiet „Verkehrsrecht“, dort sind 4 von 61 Gesetze eingeordnet.
  • Am nächsten kommt Bundesdatenschutzgesetz mit 86 bei Anzahl Paragraphen.
  • Für Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr sind 8 von 8 möglichen Merkmalen belegt, davon 5 aus dem Nutzungsbereich.

Daten zu Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

Für Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr sind folgende Kennwerte hinterlegt: Abkürzung, Normenzahl, Fundstelle im Bundesgesetzblatt, Änderungsstand und redaktionelle Zuordnung zum Rechtsgebiet.

Amtliche AbkürzungFeV
Amtlicher TitelVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Ausfertigungsdatum2010-12-13
Anzahl Paragraphen93
Gliederung (Bücher/Abschnitte)I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr; II. Führen von Kraftfahrzeugen; III. Register; IV. Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben; V. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
Fundstelle (BGBl.)BGBl I, 2010, 1980
Letzte Änderung (Stand laut Quelle)Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236
Rechtsgebiet (redaktionell zugeordnet)Verkehrsrecht

Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Das Rechtsgebiet ist redaktionell zugeordnet, alle übrigen Werte entstammen dem amtlichen Verzeichnis. Jeder Wert nennt Herkunft und Stand.

Vergleich mit ähnlichen Einträgen

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr im Vergleich: Die Tabelle stellt Gesetze mit ähnlichem Umfang nebeneinander und zeigt, welchen Normbestand FeV gegenüber den Nachbarn hat.

GesetzAmtliche AbkürzungAmtlicher TitelAusfertigungsdatumAnzahl Paragraphen
Verordnung über die Zulassung von Personen zum StraßenverkehrFeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr2010-12-1393
BundesdatenschutzgesetzBDSGBundesdatenschutzgesetz2017-06-3086
GerichtskostengesetzGKGGerichtskostengesetz2004-05-0583
UmsatzsteuergesetzUStGUmsatzsteuergesetz1979-11-2683
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter HaftungGmbHGGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung1892-04-20114
Straßenverkehrs-Zulassungs-OrdnungStVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung2012-04-26115

Direktvergleiche: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vs. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung · Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vs. Bundesdatenschutzgesetz · Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vs. Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

Häufige Fragen zu Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

Was ist Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr?

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr trägt die amtliche Abkürzung FeV. Das Portal ordnet das Gesetz redaktionell dem Rechtsgebiet Verkehrsrecht zu; die Zuordnung ist keine amtliche Einteilung.

Aus welcher Zahl von Normen besteht Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr?

93 Normen: So groß ist FeV nach dem Stand der Quelle. Eine Norm ist ein Paragraph oder ein Artikel.

Wie aktuell ist der Stand von Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr?

Laut Quelle gilt für FeV der Vermerk Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236. Verkündet wurde Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr unter BGBl I, 2010, 1980. Gesetze ändern sich, prüfen Sie den Stand vor jeder Verwendung.

Für Einzelfragen zu Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr sind Anwaltskanzleien und Beratungsstellen die richtige Adresse; die Seite liefert nur Eckdaten und Quellen. Zur Übersicht: Gesetze

Daten als CSV

Zitieren: Rechtsteufel, Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Gesetz), Stand Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236, https://rechtsteufel.de/gesetze/fev/

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.