Gesetz · Staatsangehörigkeitsrecht
Staatsangehörigkeitsgesetz
Staatsangehörigkeitsgesetz ist unter der Abkürzung StAG im Bundesrecht verzeichnet und dem Rechtsgebiet Staatsangehörigkeitsrecht zugeordnet. Diese Seite fasst Umfang, Fundstelle und Stand zusammen.

Auf einen Blick
- 7 von 8 Merkmalen liegen zu Staatsangehörigkeitsgesetz vor, 4 davon betreffen die Nutzung.
- Bei Anzahl Paragraphen reichen die Werte aller Gesetze von 24 bis 2.502; Staatsangehörigkeitsgesetz liegt bei 37.
- Staatsangehörigkeitsgesetz gehört zu Rechtsgebiet „Staatsangehörigkeitsrecht“, dort sind 1 von 61 Gesetze eingeordnet.
- Am nächsten kommt Grundsteuergesetz mit 38 bei Anzahl Paragraphen.
- Die Angaben zu Staatsangehörigkeitsgesetz stammen aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) und tragen den Stand Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 21.7.2026 I Nr. 221.
Daten zu Staatsangehörigkeitsgesetz
Aus dem amtlichen Verzeichnis stammen diese Werte zu Staatsangehörigkeitsgesetz. Sie nennen Abkürzung, Umfang, Fundstelle, Stand und Rechtsgebiet, jeweils mit Quelle.
| Amtliche Abkürzung | StAG |
|---|---|
| Amtlicher Titel | Staatsangehörigkeitsgesetz |
| Ausfertigungsdatum | 1913-07-22 |
| Anzahl Paragraphen | 37 |
| Fundstelle (BGBl.) | RGBl, 1913, 583 |
| Letzte Änderung (Stand laut Quelle) | Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 21.7.2026 I Nr. 221 |
| Rechtsgebiet (redaktionell zugeordnet) | Staatsangehörigkeitsrecht |
Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Das Rechtsgebiet ist redaktionell zugeordnet, alle übrigen Werte entstammen dem amtlichen Verzeichnis. Jeder Wert nennt Herkunft und Stand.
Vergleich mit ähnlichen Einträgen
Vergleichsgrundlage ist die Normenzahl: Staatsangehörigkeitsgesetz hat 37, die Tabelle nennt Gesetze mit näherem und weiterem Abstand.
| Gesetz | Amtliche Abkürzung | Amtlicher Titel | Ausfertigungsdatum | Anzahl Paragraphen |
|---|---|---|---|---|
| Staatsangehörigkeitsgesetz | StAG | Staatsangehörigkeitsgesetz | 1913-07-22 | 37 |
| Grundsteuergesetz | GrStG | Grundsteuergesetz | 1973-08-07 | 38 |
| Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit | BEEG | Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit | 2006-12-05 | 39 |
| Gewerbesteuergesetz | GewStG | Gewerbesteuergesetz | 1936-12-01 | 39 |
| Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium | MuSchG | Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium | 2017-05-23 | 34 |
| Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen | WoBindG | Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen | 1965-08-24 | 39 |
Direktvergleiche: Staatsangehörigkeitsgesetz vs. Arbeitszeitgesetz · Staatsangehörigkeitsgesetz vs. Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium · Staatsangehörigkeitsgesetz vs. Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
Häufige Fragen zu Staatsangehörigkeitsgesetz
Was ist Staatsangehörigkeitsgesetz?
Staatsangehörigkeitsgesetz trägt die amtliche Abkürzung StAG. Das Portal ordnet das Gesetz redaktionell dem Rechtsgebiet Staatsangehörigkeitsrecht zu; die Zuordnung ist keine amtliche Einteilung.
Was sagt die Normenzahl über Staatsangehörigkeitsgesetz aus?
37 Normen ergeben den Umfang von Staatsangehörigkeitsgesetz. Wo das Gesetz im Größenvergleich steht, zeigt die Vergleichstabelle auf dieser Seite.
Welche Fundstelle hat StAG im Bundesgesetzblatt?
Staatsangehörigkeitsgesetz steht im Bundesgesetzblatt unter RGBl, 1913, 583. Der Stand laut amtlicher Quelle lautet: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 21.7.2026 I Nr. 221. Eine Beratung im Einzelfall ersetzt sie nicht.
Nachschlagen statt raten: Den vollständigen Text von StAG finden Sie beim Bundesministerium der Justiz, Erklärungen zu Begriffen im Rechtslexikon. Zur Übersicht: Gesetze
Zitieren: Rechtsteufel, Staatsangehörigkeitsgesetz (Gesetz), Stand Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 21.7.2026 I Nr. 221, https://rechtsteufel.de/gesetze/stag/
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