Gesetz · Mietrecht
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
Der Text von Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht lässt sich über die Abkürzung WEG finden. Hier stehen die Eckdaten: 52 Normen, Fundstelle BGBl I, 1951, 175, 209, Rechtsgebiet Mietrecht.

Auf einen Blick
- Die Angaben zu Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht stammen aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) und tragen den Stand zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.10.2024 I Nr. 306.
- Als nächste Vergleichsgröße bietet sich Körperschaftsteuergesetz an (46 bei Anzahl Paragraphen).
- Bei Anzahl Paragraphen liegt Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht mit 52 um 79 Prozent unter dem Durchschnitt von 242.
- 8 von 8 Merkmalen liegen zu Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht vor, 5 davon betreffen die Nutzung.
- Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht gehört zu Rechtsgebiet „Mietrecht“, dort sind 2 von 61 Gesetze eingeordnet.
Daten zu Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
Tabelle WEG: Die Zeilen zeigen, wie umfangreich Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht ist, wo das Gesetz verkündet wurde und wann es zuletzt geändert wurde.
| Amtliche Abkürzung | WEG |
|---|---|
| Amtlicher Titel | Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht |
| Ausfertigungsdatum | 1951-03-15 |
| Anzahl Paragraphen | 52 |
| Gliederung (Bücher/Abschnitte) | Teil 1 Wohnungseigentum; Teil 2 Dauerwohnrecht; Teil 3 Verfahrensvorschriften; Teil 4 Ergänzende Bestimmungen |
| Fundstelle (BGBl.) | BGBl I, 1951, 175, 209 |
| Letzte Änderung (Stand laut Quelle) | zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.10.2024 I Nr. 306 |
| Rechtsgebiet (redaktionell zugeordnet) | Mietrecht |
Die Angaben zu Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht stammen aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Das Rechtsgebiet ordnet die Redaktion zu, die übrigen Werte gibt das amtliche Verzeichnis wieder.
Vergleich mit ähnlichen Einträgen
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht im Vergleich: Die Tabelle stellt Gesetze mit ähnlichem Umfang nebeneinander und zeigt, welchen Normbestand WEG gegenüber den Nachbarn hat.
| Gesetz | Amtliche Abkürzung | Amtlicher Titel | Ausfertigungsdatum | Anzahl Paragraphen |
|---|---|---|---|---|
| Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht | WEG | Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht | 1951-03-15 | 52 |
| Körperschaftsteuergesetz | KStG | Körperschaftsteuergesetz | 1976-08-31 | 46 |
| Straßenverkehrs-Ordnung | StVO | Straßenverkehrs-Ordnung | 2013-03-06 | 59 |
| Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz | ErbStG | Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz | 1974-04-17 | 44 |
| Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend | JArbSchG | Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend | 1976-04-12 | 66 |
| Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte | RVG | Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte | 2004-05-05 | 79 |
Häufige Fragen zu Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
Zu welchem Rechtsgebiet gehört Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht?
Rechtsgebiet Mietrecht, Kürzel WEG: So führt dieses Portal Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht. Den amtlichen Wortlaut stellt gesetze-im-internet.de bereit.
Welchen Umfang hat WEG?
Laut amtlichem Verzeichnis enthält Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht 52 Normen. Die Zahl nennt den Umfang des Gesetzes, nicht seine Bedeutung für einen Einzelfall.
Auf welchen Stand bezieht sich die Seite zu Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht?
Die Seite gibt den Stand der Quelle wieder: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.10.2024 I Nr. 306. Für Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht nennt das Verzeichnis außerdem die Fundstelle BGBl I, 1951, 175, 209.
Wer tiefer einsteigen will, liest den Wortlaut von WEG auf gesetze-im-internet.de. Dieses Portal erklärt allgemein und berät nicht im Einzelfall. Zur Übersicht: Gesetze
Zitieren: Rechtsteufel, Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Gesetz), Stand zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.10.2024 I Nr. 306, https://rechtsteufel.de/gesetze/weg/
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