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Gesetz · Mietrecht

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht

Der Text von Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht lässt sich über die Abkürzung WEG finden. Hier stehen die Eckdaten: 52 Normen, Fundstelle BGBl I, 1951, 175, 209, Rechtsgebiet Mietrecht.

Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.10.2024 I Nr. 306

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht

Auf einen Blick

  • Die Angaben zu Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht stammen aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) und tragen den Stand zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.10.2024 I Nr. 306.
  • Als nächste Vergleichsgröße bietet sich Körperschaftsteuergesetz an (46 bei Anzahl Paragraphen).
  • Bei Anzahl Paragraphen liegt Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht mit 52 um 79 Prozent unter dem Durchschnitt von 242.
  • 8 von 8 Merkmalen liegen zu Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht vor, 5 davon betreffen die Nutzung.
  • Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht gehört zu Rechtsgebiet „Mietrecht“, dort sind 2 von 61 Gesetze eingeordnet.

Daten zu Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht

Tabelle WEG: Die Zeilen zeigen, wie umfangreich Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht ist, wo das Gesetz verkündet wurde und wann es zuletzt geändert wurde.

Amtliche AbkürzungWEG
Amtlicher TitelGesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
Ausfertigungsdatum1951-03-15
Anzahl Paragraphen52
Gliederung (Bücher/Abschnitte)Teil 1 Wohnungseigentum; Teil 2 Dauerwohnrecht; Teil 3 Verfahrensvorschriften; Teil 4 Ergänzende Bestimmungen
Fundstelle (BGBl.)BGBl I, 1951, 175, 209
Letzte Änderung (Stand laut Quelle)zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.10.2024 I Nr. 306
Rechtsgebiet (redaktionell zugeordnet)Mietrecht

Die Angaben zu Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht stammen aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Das Rechtsgebiet ordnet die Redaktion zu, die übrigen Werte gibt das amtliche Verzeichnis wieder.

Vergleich mit ähnlichen Einträgen

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht im Vergleich: Die Tabelle stellt Gesetze mit ähnlichem Umfang nebeneinander und zeigt, welchen Normbestand WEG gegenüber den Nachbarn hat.

GesetzAmtliche AbkürzungAmtlicher TitelAusfertigungsdatumAnzahl Paragraphen
Gesetz über das Wohnungseigentum und das DauerwohnrechtWEGGesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht1951-03-1552
KörperschaftsteuergesetzKStGKörperschaftsteuergesetz1976-08-3146
Straßenverkehrs-OrdnungStVOStraßenverkehrs-Ordnung2013-03-0659
Erbschaftsteuer- und SchenkungsteuergesetzErbStGErbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz1974-04-1744
Gesetz zum Schutze der arbeitenden JugendJArbSchGGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend1976-04-1266
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und RechtsanwälteRVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte2004-05-0579

Direktvergleiche: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht vs. Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

Häufige Fragen zu Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht

Zu welchem Rechtsgebiet gehört Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht?

Rechtsgebiet Mietrecht, Kürzel WEG: So führt dieses Portal Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht. Den amtlichen Wortlaut stellt gesetze-im-internet.de bereit.

Welchen Umfang hat WEG?

Laut amtlichem Verzeichnis enthält Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht 52 Normen. Die Zahl nennt den Umfang des Gesetzes, nicht seine Bedeutung für einen Einzelfall.

Auf welchen Stand bezieht sich die Seite zu Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht?

Die Seite gibt den Stand der Quelle wieder: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.10.2024 I Nr. 306. Für Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht nennt das Verzeichnis außerdem die Fundstelle BGBl I, 1951, 175, 209.

Wer tiefer einsteigen will, liest den Wortlaut von WEG auf gesetze-im-internet.de. Dieses Portal erklärt allgemein und berät nicht im Einzelfall. Zur Übersicht: Gesetze

Daten als CSV

Zitieren: Rechtsteufel, Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Gesetz), Stand zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.10.2024 I Nr. 306, https://rechtsteufel.de/gesetze/weg/

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.