Gesetz · Anwaltsvergütung
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Was steht im Bundesrecht unter RVG? Es ist Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit 79 Normen, redaktionell dem Rechtsgebiet Anwaltsvergütung zugeordnet. Die Angaben stammen aus dem amtlichen Verzeichnis.

Auf einen Blick
- Datenstand zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 8.12.2025 I Nr. 318, Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz).
- Als nächste Vergleichsgröße bietet sich Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) an (81 bei Anzahl Paragraphen).
- In der Gruppe Anwaltsvergütung (Rechtsgebiet) stehen 1 von 61 Gesetze, darunter Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
- Bei Anzahl Paragraphen liegt Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit 79 um 67 Prozent unter dem Durchschnitt von 242.
- Für Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind 8 von 8 möglichen Merkmalen belegt, davon 5 aus dem Nutzungsbereich.
Daten zu Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Wie groß ist Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte? Die Angaben unten beantworten das mit 79 Normen und ergänzen Fundstelle, Stand und Rechtsgebiet des Gesetzes.
| Amtliche Abkürzung | RVG |
|---|---|
| Amtlicher Titel | Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte |
| Ausfertigungsdatum | 2004-05-05 |
| Anzahl Paragraphen | 79 |
| Gliederung (Bücher/Abschnitte) | Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften; Abschnitt 2 Gebührenvorschriften; Abschnitt 3 Angelegenheit; Abschnitt 4 Gegenstandswert; Abschnitt 5 Außergerichtliche Beratung und Vertretung; Abschnitt 6 Gerichtliche Verfahren; Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren; Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe; Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussvorschriften |
| Fundstelle (BGBl.) | BGBl I, 2004, 718, 788 |
| Letzte Änderung (Stand laut Quelle) | zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 8.12.2025 I Nr. 318 |
| Rechtsgebiet (redaktionell zugeordnet) | Anwaltsvergütung |
Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Das Rechtsgebiet ist redaktionell zugeordnet, alle übrigen Werte entstammen dem amtlichen Verzeichnis. Jeder Wert nennt Herkunft und Stand.
Vergleich mit ähnlichen Einträgen
Im Datenbestand liegen weitere Gesetze, die sich mit Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte messen lassen. Die Tabelle sortiert sie nach Umfang und nennt jeweils Quelle und Stand.
| Gesetz | Amtliche Abkürzung | Amtlicher Titel | Ausfertigungsdatum | Anzahl Paragraphen |
|---|---|---|---|---|
| Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte | RVG | Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte | 2004-05-05 | 79 |
| Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) | SGB 1 | Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) | 1975-12-11 | 81 |
| Gerichtskostengesetz | GKG | Gerichtskostengesetz | 2004-05-05 | 83 |
| Umsatzsteuergesetz | UStG | Umsatzsteuergesetz | 1979-11-26 | 83 |
| Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend | JArbSchG | Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend | 1976-04-12 | 66 |
| Straßenverkehrs-Ordnung | StVO | Straßenverkehrs-Ordnung | 2013-03-06 | 59 |
Direktvergleiche: Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vs. Bundesdatenschutzgesetz · Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vs. Umsatzsteuergesetz · Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vs. Körperschaftsteuergesetz
Häufige Fragen zu Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Welchen Bereich des Rechts deckt Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ab?
Kurz gesagt: RVG ist die Abkürzung von Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, das Rechtsgebiet lautet nach der Zuordnung des Portals Anwaltsvergütung.
Welche Größe hat Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Datenbestand?
Die Quelle weist 79 Normen für RVG aus. Das umfasst Paragraphen und Artikel in der Gliederung des Gesetzes.
Wann wurde Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zuletzt geändert?
Zuletzt geändert wurde RVG nach dem Vermerk der Quelle: zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 8.12.2025 I Nr. 318. Die ursprüngliche Verkündung steht unter BGBl I, 2004, 718, 788.
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist damit eingeordnet: Abkürzung RVG, Rechtsgebiet Anwaltsvergütung. Weitere Gesetze finden Sie in der Übersicht. Zur Übersicht: Gesetze
Zitieren: Rechtsteufel, Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Gesetz), Stand zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 8.12.2025 I Nr. 318, https://rechtsteufel.de/gesetze/rvg/
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