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Gesetz · Anwaltsvergütung

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Was steht im Bundesrecht unter RVG? Es ist Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit 79 Normen, redaktionell dem Rechtsgebiet Anwaltsvergütung zugeordnet. Die Angaben stammen aus dem amtlichen Verzeichnis.

Stand: zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 8.12.2025 I Nr. 318

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Auf einen Blick

  • Datenstand zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 8.12.2025 I Nr. 318, Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz).
  • Als nächste Vergleichsgröße bietet sich Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) an (81 bei Anzahl Paragraphen).
  • In der Gruppe Anwaltsvergütung (Rechtsgebiet) stehen 1 von 61 Gesetze, darunter Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
  • Bei Anzahl Paragraphen liegt Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit 79 um 67 Prozent unter dem Durchschnitt von 242.
  • Für Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind 8 von 8 möglichen Merkmalen belegt, davon 5 aus dem Nutzungsbereich.

Daten zu Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Wie groß ist Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte? Die Angaben unten beantworten das mit 79 Normen und ergänzen Fundstelle, Stand und Rechtsgebiet des Gesetzes.

Amtliche AbkürzungRVG
Amtlicher TitelGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Ausfertigungsdatum2004-05-05
Anzahl Paragraphen79
Gliederung (Bücher/Abschnitte)Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften; Abschnitt 2 Gebührenvorschriften; Abschnitt 3 Angelegenheit; Abschnitt 4 Gegenstandswert; Abschnitt 5 Außergerichtliche Beratung und Vertretung; Abschnitt 6 Gerichtliche Verfahren; Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren; Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe; Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
Fundstelle (BGBl.)BGBl I, 2004, 718, 788
Letzte Änderung (Stand laut Quelle)zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 8.12.2025 I Nr. 318
Rechtsgebiet (redaktionell zugeordnet)Anwaltsvergütung

Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Das Rechtsgebiet ist redaktionell zugeordnet, alle übrigen Werte entstammen dem amtlichen Verzeichnis. Jeder Wert nennt Herkunft und Stand.

Vergleich mit ähnlichen Einträgen

Im Datenbestand liegen weitere Gesetze, die sich mit Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte messen lassen. Die Tabelle sortiert sie nach Umfang und nennt jeweils Quelle und Stand.

GesetzAmtliche AbkürzungAmtlicher TitelAusfertigungsdatumAnzahl Paragraphen
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und RechtsanwälteRVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte2004-05-0579
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)SGB 1Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)1975-12-1181
GerichtskostengesetzGKGGerichtskostengesetz2004-05-0583
UmsatzsteuergesetzUStGUmsatzsteuergesetz1979-11-2683
Gesetz zum Schutze der arbeitenden JugendJArbSchGGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend1976-04-1266
Straßenverkehrs-OrdnungStVOStraßenverkehrs-Ordnung2013-03-0659

Direktvergleiche: Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vs. Bundesdatenschutzgesetz · Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vs. Umsatzsteuergesetz · Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vs. Körperschaftsteuergesetz

Häufige Fragen zu Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Welchen Bereich des Rechts deckt Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ab?

Kurz gesagt: RVG ist die Abkürzung von Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, das Rechtsgebiet lautet nach der Zuordnung des Portals Anwaltsvergütung.

Welche Größe hat Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Datenbestand?

Die Quelle weist 79 Normen für RVG aus. Das umfasst Paragraphen und Artikel in der Gliederung des Gesetzes.

Wann wurde Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zuletzt geändert?

Zuletzt geändert wurde RVG nach dem Vermerk der Quelle: zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 8.12.2025 I Nr. 318. Die ursprüngliche Verkündung steht unter BGBl I, 2004, 718, 788.

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist damit eingeordnet: Abkürzung RVG, Rechtsgebiet Anwaltsvergütung. Weitere Gesetze finden Sie in der Übersicht. Zur Übersicht: Gesetze

Daten als CSV

Zitieren: Rechtsteufel, Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Gesetz), Stand zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 8.12.2025 I Nr. 318, https://rechtsteufel.de/gesetze/rvg/

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.