Paragraph · BGB
§ 149 BGB
Im Gesetz BGB steht § 149 BGB unter der Nummer § 149. Hier finden Sie den amtlichen Wortlaut und Eckdaten zu Länge und Gliederung.

Auf einen Blick
- Bei Wortzahl des Normtexts liegt § 149 BGB mit 60 Wörter um 62 Prozent unter dem Durchschnitt von 157,1 Wörter.
- Für § 149 BGB sind 7 von 8 möglichen Merkmalen belegt, davon 4 aus dem Nutzungsbereich.
- § 149 BGB gehört zu Gesetz „BGB“, dort sind 569 von 1.026 Paragraphen eingeordnet.
- Datenstand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG.
- Bei Anzahl Absätze reichen die Werte aller Paragraphen von 1 bis 99; § 149 BGB liegt bei 1.
Daten zu § 149 BGB
Kennwerte von § 149 BGB: Absatzzahl 1, Länge 60 Wörter, Stellung im Gesetz BGB. Alle Werte stammen aus dem amtlichen Text.
| Gesetz | BGB |
|---|---|
| Paragraph/Artikel | § 149 |
| Überschrift | Verspätet zugegangene Annahmeerklärung |
| Amtlicher Normtext (gemeinfrei) | Ist eine dem Antragenden verspätet zugegangene Annahmeerklärung dergestalt abgesendet worden, dass sie bei regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen sein würde, und musste der Antragende dies erkennen, so hat er die Verspätung dem Annehmenden unverzüglich nach dem Empfang der Erklärung anzuzeigen, sofern es nicht schon vorher geschehen ist. Verzögert er die Absendung der Anzeige, so gilt die Annahme als nicht verspätet. |
| Anzahl Absätze | 1 |
| Wortzahl des Normtexts | 60 Wörter |
| Gliederung (Buch/Abschnitt) | Buch 1 Allgemeiner Teil > Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte > Titel 3 Vertrag |
Der Normtext von § 149 BGB stammt aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG. Absatz- und Wortzahl hat die Redaktion im Wortlaut gezählt.
Vergleich mit ähnlichen Einträgen
Vergleichsgrundlage ist die Länge des Normtexts: § 149 BGB hat 60 Wörter, die Tabelle nennt Normen mit kürzerem und längerem Wortlaut.
| Paragraph | Gesetz | Paragraph/Artikel | Überschrift | Amtlicher Normtext (gemeinfrei) |
|---|---|---|---|---|
| § 149 BGB | BGB | § 149 | Verspätet zugegangene Annahmeerklärung | Ist eine dem Antragenden verspätet zugegangene Annahmeerklärung dergestalt abgesendet worden, dass sie bei regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen sein würde, und musste der Antragende dies erkennen, so hat er die Verspätung dem Annehmenden unverzüglich nach dem Empfang der Erklärung anzuzeigen, sofern es nicht schon vorher geschehen ist. Verzögert er die Absendung der Anzeige, so gilt die Annahme als nicht verspätet. |
| § 148 BGB | BGB | § 148 | Bestimmung einer Annahmefrist | Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen. |
| § 151 BGB | BGB | § 151 | Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden | Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden. |
| § 146 BGB | BGB | § 146 | Erlöschen des Antrags | Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird. |
| § 152 BGB | BGB | § 152 | Annahme bei notarieller Beurkundung | Wird ein Vertrag notariell beurkundet, ohne dass beide Teile gleichzeitig anwesend sind, so kommt der Vertrag mit der nach § 128 erfolgten Beurkundung der Annahme zustande, wenn nicht ein anderes bestimmt ist. Die Vorschrift des § 151 Satz 2 findet Anwendung. |
| § 145 BGB | BGB | § 145 | Bindung an den Antrag | Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat. |
Häufige Fragen zu § 149 BGB
Zu welchem Gesetz gehört § 149 BGB?
Die Norm gehört zu BGB. Ihre Nummer lautet § 149, die Seite zeigt den Normtext und Kennzahlen ohne Auslegung.
Wie lang ist § 149 BGB?
Der Normtext von § 149 BGB umfasst 60 Wörter. Die Absatzzahl beträgt 1; beide Werte sind im amtlichen Wortlaut gezählt.
Welche Quelle liegt dem Text von § 149 BGB zugrunde?
Grundlage ist die amtliche Fassung von BGB, bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz. Aus ihr stammen Wortlaut, Absatzzahl und Wortzahl von § 149 BGB.
Weitere Hinweise zum Gesetz BGB finden Sie in den Ratgebern und im Rechtslexikon dieses Portals. Für § 149 BGB sind 7 von 8 möglichen Merkmalen belegt, davon 4 aus dem Nutzungsbereich. Zur Übersicht: Paragraphen
Zitieren: Rechtsteufel, § 149 BGB (Paragraph), Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, https://rechtsteufel.de/paragraphen/bgb-149/
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