Paragraph · BGB
§ 2321 BGB
Allgemeine Information zu § 2321 BGB: Wortlaut, Gliederungsstelle und Umfang der Norm. § 2321 BGB gehört zu Gesetz „BGB“, dort sind 569 von 1.026 Paragraphen eingeordnet. Die Quelle nennt der Hinweis am Seitenende.

Auf einen Blick
- § 2321 BGB gehört zu Gesetz „BGB“, dort sind 569 von 1.026 Paragraphen eingeordnet.
- Rang 919 von 1.026: so platziert sich § 2321 BGB bei Anzahl Absätze (1).
- Für § 2321 BGB sind 7 von 8 möglichen Merkmalen belegt, davon 4 aus dem Nutzungsbereich.
- 33 Wörter bei Wortzahl des Normtexts: das sind 79 Prozent unter dem Mittel aller Paragraphen (157,1 Wörter).
- Als nächste Vergleichsgröße bietet sich § 2319 BGB an (1 bei Anzahl Absätze).
Daten zu § 2321 BGB
Nachschlagewerte zu § 2321 BGB: Absatzzahl 1, Länge 33 Wörter, dazu Gesetz und Gliederung mit Quelle. Jede Zeile nennt Angabe, Wert und Herkunft.
| Gesetz | BGB |
|---|---|
| Paragraph/Artikel | § 2321 |
| Überschrift | Pflichtteilslast bei Vermächtnisausschlagung |
| Amtlicher Normtext (gemeinfrei) | Schlägt der Pflichtteilsberechtigte ein ihm zugewendetes Vermächtnis aus, so hat im Verhältnis der Erben und der Vermächtnisnehmer zueinander derjenige, welchem die Ausschlagung zustatten kommt, die Pflichtteilslast in Höhe des erlangten Vorteils zu tragen. |
| Anzahl Absätze | 1 |
| Wortzahl des Normtexts | 33 Wörter |
| Gliederung (Buch/Abschnitt) | Buch 5 Erbrecht > Abschnitt 5 Pflichtteil |
Der Normtext von § 2321 BGB stammt aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG. Absatz- und Wortzahl hat die Redaktion im Wortlaut gezählt.
Vergleich mit ähnlichen Einträgen
Wo steht § 2321 BGB im Längenvergleich? Die Gegenüberstellung nennt Normen mit ähnlicher Absatzzahl und zeigt den Unterschied im Umfang.
| Paragraph | Gesetz | Paragraph/Artikel | Überschrift | Amtlicher Normtext (gemeinfrei) |
|---|---|---|---|---|
| § 2321 BGB | BGB | § 2321 | Pflichtteilslast bei Vermächtnisausschlagung | Schlägt der Pflichtteilsberechtigte ein ihm zugewendetes Vermächtnis aus, so hat im Verhältnis der Erben und der Vermächtnisnehmer zueinander derjenige, welchem die Ausschlagung zustatten kommt, die Pflichtteilslast in Höhe des erlangten Vorteils zu tragen. |
| § 2319 BGB | BGB | § 2319 | Pflichtteilsberechtigter Miterbe | Ist einer von mehreren Erben selbst pflichtteilsberechtigt, so kann er nach der Teilung die Befriedigung eines anderen Pflichtteilsberechtigten soweit verweigern, dass ihm sein eigener Pflichtteil verbleibt. Für den Ausfall haften die übrigen Erben. |
| § 2322 BGB | BGB | § 2322 | Kürzung von Vermächtnissen und Auflagen | Ist eine von dem Pflichtteilsberechtigten ausgeschlagene Erbschaft oder ein von ihm ausgeschlagenes Vermächtnis mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert, so kann derjenige, welchem die Ausschlagung zustatten kommt, das Vermächtnis oder die Auflage soweit kürzen, dass ihm der zur Deckung der Pflichtteilslast erforderliche Betrag verbleibt. |
| § 2310 BGB | BGB | § 2310 | Feststellung des Erbteils für die Berechnung des Pflichtteils | Bei der Feststellung des für die Berechnung des Pflichtteils maßgebenden Erbteils werden diejenigen mitgezählt, welche durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen sind oder die Erbschaft ausgeschlagen haben oder für erbunwürdig erklärt sind. Wer durch Erbverzicht von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist, wird nicht mitgezählt. |
| § 2323 BGB | BGB | § 2323 | Nicht pflichtteilsbelasteter Erbe | Der Erbe kann die Erfüllung eines Vermächtnisses oder einer Auflage auf Grund des § 2318 Abs. 1 insoweit nicht verweigern, als er die Pflichtteilslast nach den §§ 2320 bis 2322 nicht zu tragen hat. |
| § 2309 BGB | BGB | § 2309 | Pflichtteilsrecht der Eltern und entfernteren Abkömmlinge | Entferntere Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers sind insoweit nicht pflichtteilsberechtigt, als ein Abkömmling, der sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde, den Pflichtteil verlangen kann oder das ihm Hinterlassene annimmt. |
Häufige Fragen zu § 2321 BGB
Welche Stellung hat § 2321 BGB im Gesetz?
Wer § 2321 BGB zitieren will, nennt Nummer und Gesetz: § 2321 BGB. Die Seite gibt den amtlichen Text dazu wieder.
Wie ist § 2321 BGB gegliedert?
§ 2321 BGB ist im Wortlaut 33 Wörter lang. Gegliedert ist die Norm nach der Absatzzahl 1.
Wo finden Sie den amtlichen Text von § 2321 BGB?
Amtlich steht § 2321 BGB auf gesetze-im-internet.de, im Gesetz BGB unter § 2321. Dort finden Sie auch den Änderungsvermerk.
Weitere Hinweise zum Gesetz BGB finden Sie in den Ratgebern und im Rechtslexikon dieses Portals. Rang 919 von 1.026: so platziert sich § 2321 BGB bei Anzahl Absätze (1). Zur Übersicht: Paragraphen
Zitieren: Rechtsteufel, § 2321 BGB (Paragraph), Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, https://rechtsteufel.de/paragraphen/bgb-2321/
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