Paragraph · BGB
§ 639 BGB
§ 639 BGB ist eine Norm des Gesetzes BGB mit der Nummer § 639. Die Seite zeigt Normtext, Umfang und Stand der Quelle.

Auf einen Blick
- Für § 639 BGB sind 7 von 8 möglichen Merkmalen belegt, davon 4 aus dem Nutzungsbereich.
- Die Angaben zu § 639 BGB stammen aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG und tragen den Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226.
- Rang 770 von 1.026: so platziert sich § 639 BGB bei Anzahl Absätze (1).
- Als nächste Vergleichsgröße bietet sich § 636 BGB an (1 bei Anzahl Absätze).
- Die Spanne bei Wortzahl des Normtexts geht von 12 Wörter bis 14.535 Wörter, § 639 BGB sitzt mit 38 Wörter dazwischen.
Daten zu § 639 BGB
Zahlen zu § 639 BGB im Überblick: Absatzzahl 1 und Länge 38 Wörter, jeweils im amtlichen Wortlaut gezählt.
| Gesetz | BGB |
|---|---|
| Paragraph/Artikel | § 639 |
| Überschrift | Haftungsausschluss |
| Amtlicher Normtext (gemeinfrei) | Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Bestellers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Unternehmer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat. |
| Anzahl Absätze | 1 |
| Wortzahl des Normtexts | 38 Wörter |
| Gliederung (Buch/Abschnitt) | Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse > Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse > Titel 9 Werkvertrag und ähnliche Verträge > Untertitel 1 Werkvertrag > Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften |
Woher kommt der Text? Aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG, abgerufen für diese Seite; erklärende Zusätze stammen von der Redaktion.
Vergleich mit ähnlichen Einträgen
Wie lang ist § 639 BGB neben anderen Normen von BGB? Der Vergleich nutzt Wortzahl und Absatzzahl als Maßstab.
| Paragraph | Gesetz | Paragraph/Artikel | Überschrift | Amtlicher Normtext (gemeinfrei) |
|---|---|---|---|---|
| § 639 BGB | BGB | § 639 | Haftungsausschluss | Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Bestellers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Unternehmer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat. |
| § 636 BGB | BGB | § 636 | Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz | Außer in den Fällen der §§ 281 Abs. 2 und 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung gemäß § 635 Abs. 3 verweigert oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist. |
| § 643 BGB | BGB | § 643 | Kündigung bei unterlassener Mitwirkung | Der Unternehmer ist im Falle des § 642 berechtigt, dem Besteller zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn nicht die Nachholung bis zum Ablauf der Frist erfolgt. |
| § 634 BGB | BGB | § 634 | Rechte des Bestellers bei Mängeln | Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1.nach § 635 Nacherfüllung verlangen, 2.nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, 3.nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und 4.nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. |
| § 646 BGB | BGB | § 646 | Vollendung statt Abnahme | Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen, so tritt in den Fällen des § 634a Abs. 2 und der §§ 641, 644 und 645 an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes. |
| § 630 BGB | BGB | § 630 | Pflicht zur Zeugniserteilung | Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Das Zeugnis kann mit Einwilligung des Verpflichteten in elektronischer Form erteilt werden. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung. |
Häufige Fragen zu § 639 BGB
In welchem Gesetz steht § 639 BGB?
§ 639 BGB steht im Gesetz BGB unter der Nummer § 639. Der Wortlaut auf dieser Seite stammt aus dem amtlichen Verzeichnis.
Wie lang ist § 639 BGB?
Der Normtext von § 639 BGB umfasst 38 Wörter. Die Absatzzahl beträgt 1; beide Werte sind im amtlichen Wortlaut gezählt.
Woher stammt der Normtext von § 639 BGB?
Der Normtext von § 639 BGB stammt aus dem Verzeichnis gesetze-im-internet.de des Bundesministeriums der Justiz. Amtliche Werke sind nach § 5 UrhG gemeinfrei.
Zurück zur Übersicht: Dort stehen weitere Paragraphen aus BGB und anderen Gesetzen, jeweils mit Normtext und Quelle. Zur Übersicht: Paragraphen
Zitieren: Rechtsteufel, § 639 BGB (Paragraph), Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, https://rechtsteufel.de/paragraphen/bgb-639/
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.