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Gesetz · Arbeitsrecht

Berufsbildungsgesetz

Berufsbildungsgesetz ist unter der Abkürzung BBiG im Bundesrecht verzeichnet und dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht zugeordnet. Diese Seite fasst Umfang, Fundstelle und Stand zusammen.

Stand: geändert durch Art. 9 G v. 28.10.2025 I Nr. 259

Berufsbildungsgesetz

Auf einen Blick

  • Am nächsten kommt Straßenverkehrsgesetz mit 121 bei Anzahl Paragraphen.
  • Die Spanne bei Anzahl Paragraphen geht von 24 bis 2.502, Berufsbildungsgesetz sitzt mit 121 dazwischen.
  • Datenstand geändert durch Art. 9 G v. 28.10.2025 I Nr. 259, Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz).
  • Berufsbildungsgesetz gehört zu Rechtsgebiet „Arbeitsrecht“, dort sind 8 von 61 Gesetze eingeordnet.
  • 8 von 8 Merkmalen liegen zu Berufsbildungsgesetz vor, 5 davon betreffen die Nutzung.

Daten zu Berufsbildungsgesetz

Die Eckdaten von Berufsbildungsgesetz im Überblick: 121 Normen, Fundstelle BGBl I, 2005, 931, Rechtsgebiet Arbeitsrecht, dazu der Änderungsvermerk der Quelle.

Amtliche AbkürzungBBiG
Amtlicher TitelBerufsbildungsgesetz
Ausfertigungsdatum2005-03-23
Anzahl Paragraphen121
Gliederung (Bücher/Abschnitte)Teil 1 Allgemeine Vorschriften; Teil 2 Berufsbildung; Teil 3 Organisation der Berufsbildung; Teil 4 Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik; Teil 5 Bundesinstitut für Berufsbildung; Teil 6 Bußgeldvorschriften; Teil 7 Übergangs- und Schlussvorschriften
Fundstelle (BGBl.)BGBl I, 2005, 931
Letzte Änderung (Stand laut Quelle)geändert durch Art. 9 G v. 28.10.2025 I Nr. 259
Rechtsgebiet (redaktionell zugeordnet)Arbeitsrecht

Die Angaben zu Berufsbildungsgesetz stammen aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Das Rechtsgebiet ordnet die Redaktion zu, die übrigen Werte gibt das amtliche Verzeichnis wieder.

Vergleich mit ähnlichen Einträgen

Einordnung statt Wertung: Der Vergleich legt BBiG neben Gesetze verwandter Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht und zeigt reine Zahlenunterschiede.

GesetzAmtliche AbkürzungAmtlicher TitelAusfertigungsdatumAnzahl Paragraphen
BerufsbildungsgesetzBBiGBerufsbildungsgesetz2005-03-23121
StraßenverkehrsgesetzStVGStraßenverkehrsgesetz1909-05-03121
Straßenverkehrs-Zulassungs-OrdnungStVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung2012-04-26115
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter HaftungGmbHGGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung1892-04-20114
VerwaltungsverfahrensgesetzVwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz1976-05-25130
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -SGB XZehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -1980-08-18135

Direktvergleiche: Berufsbildungsgesetz vs. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung · Berufsbildungsgesetz vs. Gewerbeordnung · Berufsbildungsgesetz vs. Verwaltungsverfahrensgesetz

Häufige Fragen zu Berufsbildungsgesetz

Wie lautet die amtliche Kurzbezeichnung von Berufsbildungsgesetz?

Redaktionell zählt Berufsbildungsgesetz zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht. Die amtliche Kurzbezeichnung lautet BBiG. Eine Aussage zu Einzelfällen ist damit nicht verbunden.

Was sagt die Normenzahl über Berufsbildungsgesetz aus?

121 Normen ergeben den Umfang von Berufsbildungsgesetz. Wo das Gesetz im Größenvergleich steht, zeigt die Vergleichstabelle auf dieser Seite.

Wo ist Berufsbildungsgesetz veröffentlicht?

Die Fundstelle von Berufsbildungsgesetz lautet BGBl I, 2005, 931. Der Änderungsvermerk der Quelle: geändert durch Art. 9 G v. 28.10.2025 I Nr. 259. Den amtlichen Wortlaut stellt gesetze-im-internet.de bereit.

Für Einzelfragen zu Berufsbildungsgesetz sind Anwaltskanzleien und Beratungsstellen die richtige Adresse; die Seite liefert nur Eckdaten und Quellen. Zur Übersicht: Gesetze

Daten als CSV

Zitieren: Rechtsteufel, Berufsbildungsgesetz (Gesetz), Stand geändert durch Art. 9 G v. 28.10.2025 I Nr. 259, https://rechtsteufel.de/gesetze/bbig/

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.