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Gesetz · Verkehrsrecht

Straßenverkehrsgesetz

Der Text von Straßenverkehrsgesetz lässt sich über die Abkürzung StVG finden. Hier stehen die Eckdaten: 121 Normen, Fundstelle RGBl, 1909, 437, Rechtsgebiet Verkehrsrecht.

Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.9.2026 I Nr. 276

Straßenverkehrsgesetz

Auf einen Blick

  • In der Gruppe Verkehrsrecht (Rechtsgebiet) stehen 4 von 61 Gesetze, darunter Straßenverkehrsgesetz.
  • Am nächsten kommt Berufsbildungsgesetz mit 121 bei Anzahl Paragraphen.
  • Die Angaben zu Straßenverkehrsgesetz stammen aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) und tragen den Stand zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.9.2026 I Nr. 276.
  • 121 bei Anzahl Paragraphen: das sind 50 Prozent unter dem Mittel aller Gesetze (242).
  • 8 von 8 Merkmalen liegen zu Straßenverkehrsgesetz vor, 5 davon betreffen die Nutzung.

Daten zu Straßenverkehrsgesetz

Tabelle StVG: Die Zeilen zeigen, wie umfangreich Straßenverkehrsgesetz ist, wo das Gesetz verkündet wurde und wann es zuletzt geändert wurde.

Amtliche AbkürzungStVG
Amtlicher TitelStraßenverkehrsgesetz
Ausfertigungsdatum1909-05-03
Anzahl Paragraphen121
Gliederung (Bücher/Abschnitte)I. Verkehrsvorschriften; II. Haftpflicht; III. Straf- und Bußgeldvorschriften; IV. Fahreignungsregister; V. Fahrzeugregister; VI. Fahrerlaubnisregister; VIa. Datenverarbeitung; VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen
Fundstelle (BGBl.)RGBl, 1909, 437
Letzte Änderung (Stand laut Quelle)zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.9.2026 I Nr. 276
Rechtsgebiet (redaktionell zugeordnet)Verkehrsrecht

Für jede Angabe zu Straßenverkehrsgesetz gilt: Herkunft gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), Aktualität nach dem Vermerk der Quelle. Fehlende Werte bleiben leer.

Vergleich mit ähnlichen Einträgen

Einordnung statt Wertung: Der Vergleich legt StVG neben Gesetze verwandter Rechtsgebiete wie Verkehrsrecht und zeigt reine Zahlenunterschiede.

GesetzAmtliche AbkürzungAmtlicher TitelAusfertigungsdatumAnzahl Paragraphen
StraßenverkehrsgesetzStVGStraßenverkehrsgesetz1909-05-03121
BerufsbildungsgesetzBBiGBerufsbildungsgesetz2005-03-23121
Straßenverkehrs-Zulassungs-OrdnungStVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung2012-04-26115
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter HaftungGmbHGGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung1892-04-20114
VerwaltungsverfahrensgesetzVwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz1976-05-25130
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -SGB XZehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -1980-08-18135

Direktvergleiche: Straßenverkehrsgesetz vs. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - · Straßenverkehrsgesetz vs. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung · Straßenverkehrsgesetz vs. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Häufige Fragen zu Straßenverkehrsgesetz

Wie lautet die amtliche Kurzbezeichnung von Straßenverkehrsgesetz?

Redaktionell zählt Straßenverkehrsgesetz zum Rechtsgebiet Verkehrsrecht. Die amtliche Kurzbezeichnung lautet StVG. Eine Aussage zu Einzelfällen ist damit nicht verbunden.

Wie lang ist Straßenverkehrsgesetz gemessen an den Normen?

Zählt man die Normen von Straßenverkehrsgesetz, ergibt sich 121. Der Wert gilt für den Stand der Quelle und verschiebt sich nach Gesetzesänderungen.

Woher stammt der Wortlaut von Straßenverkehrsgesetz?

Der Wortlaut von Straßenverkehrsgesetz stammt von gesetze-im-internet.de, dem Verzeichnis des Bundesministeriums der Justiz. Fundstelle: RGBl, 1909, 437. Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.9.2026 I Nr. 276.

In der Gruppe Verkehrsrecht (Rechtsgebiet) stehen 4 von 61 Gesetze, darunter Straßenverkehrsgesetz. Damit sind die Eckdaten zu Straßenverkehrsgesetz abgeschlossen; die Paragraphen des Gesetzes stehen im Normenverzeichnis. Zur Übersicht: Gesetze

Daten als CSV

Zitieren: Rechtsteufel, Straßenverkehrsgesetz (Gesetz), Stand zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.9.2026 I Nr. 276, https://rechtsteufel.de/gesetze/stvg/

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.