Gesetz · Wettbewerbsrecht
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist unter der Abkürzung UWG im Bundesrecht verzeichnet und dem Rechtsgebiet Wettbewerbsrecht zugeordnet. Diese Seite fasst Umfang, Fundstelle und Stand zusammen.

Auf einen Blick
- Rang 58 von 61: so platziert sich Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bei Anzahl Paragraphen (29).
- Für Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind 8 von 8 möglichen Merkmalen belegt, davon 5 aus dem Nutzungsbereich.
- Datenstand Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 12.5.2026 I Nr. 139, Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz).
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gehört zu Rechtsgebiet „Wettbewerbsrecht“, dort sind 1 von 61 Gesetze eingeordnet.
- Am nächsten kommt Kündigungsschutzgesetz mit 28 bei Anzahl Paragraphen.
Daten zu Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Je Zeile ein Wert: Die Übersicht zu Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb führt Umfang, Verkündung, Änderungsstand und Rechtsgebiet auf, damit Sie die Fassung einordnen können.
| Amtliche Abkürzung | UWG |
|---|---|
| Amtlicher Titel | Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb |
| Ausfertigungsdatum | 2004-07-03 |
| Anzahl Paragraphen | 29 |
| Gliederung (Bücher/Abschnitte) | Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen; Kapitel 2 Rechtsfolgen; Kapitel 3 Verfahrensvorschriften; Kapitel 4 Straf- und Bußgeldvorschriften |
| Fundstelle (BGBl.) | BGBl I, 2004, 1414 |
| Letzte Änderung (Stand laut Quelle) | Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 12.5.2026 I Nr. 139 |
| Rechtsgebiet (redaktionell zugeordnet) | Wettbewerbsrecht |
Hinweis zur Herkunft: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) liefert Titel, Umfang, Fundstelle und Stand von UWG. Die Einordnung ins Rechtsgebiet stammt von der Redaktion.
Vergleich mit ähnlichen Einträgen
Ähnlich umfangreiche Gesetze stehen hier neben Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Vergleich nutzt Normenzahl und Rechtsgebiet Wettbewerbsrecht als Maßstab für die Auswahl.
| Gesetz | Amtliche Abkürzung | Amtlicher Titel | Ausfertigungsdatum | Anzahl Paragraphen |
|---|---|---|---|---|
| Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb | UWG | Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb | 2004-07-03 | 29 |
| Kündigungsschutzgesetz | KSchG | Kündigungsschutzgesetz | 1951-08-10 | 28 |
| Arbeitszeitgesetz | ArbZG | Arbeitszeitgesetz | 1994-06-06 | 27 |
| Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium | MuSchG | Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium | 2017-05-23 | 34 |
| Staatsangehörigkeitsgesetz | StAG | Staatsangehörigkeitsgesetz | 1913-07-22 | 37 |
| Grundsteuergesetz | GrStG | Grundsteuergesetz | 1973-08-07 | 38 |
Direktvergleiche: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vs. Gewerbesteuergesetz · Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vs. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge · Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vs. Kündigungsschutzgesetz
Häufige Fragen zu Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Was ist Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb trägt die amtliche Abkürzung UWG. Das Portal ordnet das Gesetz redaktionell dem Rechtsgebiet Wettbewerbsrecht zu; die Zuordnung ist keine amtliche Einteilung.
Welche Größe hat Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb im Datenbestand?
Die Quelle weist 29 Normen für UWG aus. Das umfasst Paragraphen und Artikel in der Gliederung des Gesetzes.
Wo finden Sie den amtlichen Text von Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?
Amtlich ist die Fassung auf gesetze-im-internet.de. Dort trägt Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb die Fundstelle BGBl I, 2004, 1414 und den Vermerk Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 12.5.2026 I Nr. 139.
Wer tiefer einsteigen will, liest den Wortlaut von UWG auf gesetze-im-internet.de. Dieses Portal erklärt allgemein und berät nicht im Einzelfall. Zur Übersicht: Gesetze
Zitieren: Rechtsteufel, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Gesetz), Stand Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 12.5.2026 I Nr. 139, https://rechtsteufel.de/gesetze/uwg/
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