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Paragraph · BGB

§ 2073 BGB

Normtext und Kennzahlen zu § 2073 BGB: Die Seite nennt das Gesetz BGB, die Nummer § 2073 und die Länge des Wortlauts.

Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226

§ 2073 BGB

Auf einen Blick

  • § 2073 BGB gehört zu Gesetz „BGB“, dort sind 569 von 1.026 Paragraphen eingeordnet.
  • 33 Wörter bei Wortzahl des Normtexts: das sind 79 Prozent unter dem Mittel aller Paragraphen (157,1 Wörter).
  • 7 von 8 Merkmalen liegen zu § 2073 BGB vor, 4 davon betreffen die Nutzung.
  • Am nächsten kommt § 2072 BGB mit 1 bei Anzahl Absätze.
  • Rang 893 von 1.026: so platziert sich § 2073 BGB bei Anzahl Absätze (1).

Daten zu § 2073 BGB

Gezählt im amtlichen Text ergibt sich für § 2073 BGB die Absatzzahl 1 und eine Länge von 33 Wörter.

GesetzBGB
Paragraph/Artikel§ 2073
ÜberschriftMehrdeutige Bezeichnung
Amtlicher Normtext (gemeinfrei)Hat der Erblasser den Bedachten in einer Weise bezeichnet, die auf mehrere Personen passt, und lässt sich nicht ermitteln, wer von ihnen bedacht werden sollte, so gelten sie als zu gleichen Teilen bedacht.
Anzahl Absätze1
Wortzahl des Normtexts33 Wörter
Gliederung (Buch/Abschnitt)Buch 5 Erbrecht > Abschnitt 3 Testament > Titel 1 Allgemeine Vorschriften

Datengrundlage für § 2073 BGB ist gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG; die Auswahl der Paragraphen trifft die Redaktion nach Suchinteresse und Kernnormen.

Vergleich mit ähnlichen Einträgen

Wie lang ist § 2073 BGB neben anderen Normen von BGB? Der Vergleich nutzt Wortzahl und Absatzzahl als Maßstab.

ParagraphGesetzParagraph/ArtikelÜberschriftAmtlicher Normtext (gemeinfrei)
§ 2073 BGBBGB§ 2073Mehrdeutige BezeichnungHat der Erblasser den Bedachten in einer Weise bezeichnet, die auf mehrere Personen passt, und lässt sich nicht ermitteln, wer von ihnen bedacht werden sollte, so gelten sie als zu gleichen Teilen bedacht.
§ 2072 BGBBGB§ 2072Die ArmenHat der Erblasser die Armen ohne nähere Bestimmung bedacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die öffentliche Armenkasse der Gemeinde, in deren Bezirk er seinen letzten Wohnsitz gehabt hat, unter der Auflage bedacht ist, das Zugewendete unter Arme zu verteilen.
§ 2074 BGBBGB§ 2074Aufschiebende BedingungHat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung gemacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung nur gelten soll, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt.
§ 2071 BGBBGB§ 2071PersonengruppeHat der Erblasser ohne nähere Bestimmung eine Klasse von Personen oder Personen bedacht, die zu ihm in einem Dienst- oder Geschäftsverhältnis stehen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass diejenigen bedacht sind, welche zur Zeit des Erbfalls der bezeichneten Klasse angehören oder in dem bezeichneten Verhältnis stehen.
§ 2075 BGBBGB§ 2075Auflösende BedingungHat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter der Bedingung gemacht, dass der Bedachte während eines Zeitraums von unbestimmter Dauer etwas unterlässt oder fortgesetzt tut, so ist, wenn das Unterlassen oder das Tun lediglich in der Willkür des Bedachten liegt, im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung von der auflösenden Bedingung abhängig sein soll, dass der Bedachte die Handlung vornimmt oder das Tun unterlässt.
§ 2070 BGBBGB§ 2070Abkömmlinge eines DrittenHat der Erblasser die Abkömmlinge eines Dritten ohne nähere Bestimmung bedacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass diejenigen Abkömmlinge nicht bedacht sind, welche zur Zeit des Erbfalls oder, wenn die Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins gemacht ist und die Bedingung oder der Termin erst nach dem Erbfall eintritt, zur Zeit des Eintritts der Bedingung oder des Termins noch nicht gezeugt sind.

Häufige Fragen zu § 2073 BGB

Welches Gesetz enthält § 2073 BGB?

Gesetz BGB, Nummer § 2073: Mit dieser Angabe ist § 2073 BGB im Bundesrecht eindeutig bezeichnet. Quelle und Stand stehen bei jedem Wert.

Welchen Umfang hat § 2073 BGB?

Zum Umfang von § 2073 BGB: 33 Wörter im Normtext, Absatzzahl 1. Der Vergleich mit anderen Normen steht unter den Kennzahlen.

Welche Quelle liegt dem Text von § 2073 BGB zugrunde?

Grundlage ist die amtliche Fassung von BGB, bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz. Aus ihr stammen Wortlaut, Absatzzahl und Wortzahl von § 2073 BGB.

Zurück zur Übersicht: Dort stehen weitere Paragraphen aus BGB und anderen Gesetzen, jeweils mit Normtext und Quelle. Zur Übersicht: Paragraphen

Daten als CSV

Zitieren: Rechtsteufel, § 2073 BGB (Paragraph), Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, https://rechtsteufel.de/paragraphen/bgb-2073/

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.