Paragraph · BGB
§ 2075 BGB
§ 2075 BGB ist eine Norm des Gesetzes BGB mit der Nummer § 2075. Die Seite zeigt Normtext, Umfang und Stand der Quelle.

Auf einen Blick
- Beim Merkmal Wortzahl des Normtexts belegt § 2075 BGB mit 62 Wörter Platz 592 von 1.026.
- Bei Anzahl Absätze reichen die Werte aller Paragraphen von 1 bis 99; § 2075 BGB liegt bei 1.
- § 2075 BGB gehört zu Gesetz „BGB“, dort sind 569 von 1.026 Paragraphen eingeordnet.
- Am nächsten kommt § 2074 BGB mit 1 bei Anzahl Absätze.
- Datenstand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG.
Daten zu § 2075 BGB
Zahlen zu § 2075 BGB im Überblick: Absatzzahl 1 und Länge 62 Wörter, jeweils im amtlichen Wortlaut gezählt.
| Gesetz | BGB |
|---|---|
| Paragraph/Artikel | § 2075 |
| Überschrift | Auflösende Bedingung |
| Amtlicher Normtext (gemeinfrei) | Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter der Bedingung gemacht, dass der Bedachte während eines Zeitraums von unbestimmter Dauer etwas unterlässt oder fortgesetzt tut, so ist, wenn das Unterlassen oder das Tun lediglich in der Willkür des Bedachten liegt, im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung von der auflösenden Bedingung abhängig sein soll, dass der Bedachte die Handlung vornimmt oder das Tun unterlässt. |
| Anzahl Absätze | 1 |
| Wortzahl des Normtexts | 62 Wörter |
| Gliederung (Buch/Abschnitt) | Buch 5 Erbrecht > Abschnitt 3 Testament > Titel 1 Allgemeine Vorschriften |
Hinweis zur Herkunft: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG liefert Nummer und Wortlaut von § 2075 BGB; die Zuordnung zum Rechtsgebiet nimmt die Redaktion vor.
Vergleich mit ähnlichen Einträgen
Wo steht § 2075 BGB im Längenvergleich? Die Gegenüberstellung nennt Normen mit ähnlicher Absatzzahl und zeigt den Unterschied im Umfang.
| Paragraph | Gesetz | Paragraph/Artikel | Überschrift | Amtlicher Normtext (gemeinfrei) |
|---|---|---|---|---|
| § 2075 BGB | BGB | § 2075 | Auflösende Bedingung | Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter der Bedingung gemacht, dass der Bedachte während eines Zeitraums von unbestimmter Dauer etwas unterlässt oder fortgesetzt tut, so ist, wenn das Unterlassen oder das Tun lediglich in der Willkür des Bedachten liegt, im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung von der auflösenden Bedingung abhängig sein soll, dass der Bedachte die Handlung vornimmt oder das Tun unterlässt. |
| § 2074 BGB | BGB | § 2074 | Aufschiebende Bedingung | Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung gemacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung nur gelten soll, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt. |
| § 2076 BGB | BGB | § 2076 | Bedingung zum Vorteil eines Dritten | Bezweckt die Bedingung, unter der eine letztwillige Zuwendung gemacht ist, den Vorteil eines Dritten, so gilt sie im Zweifel als eingetreten, wenn der Dritte die zum Eintritt der Bedingung erforderliche Mitwirkung verweigert. |
| § 2073 BGB | BGB | § 2073 | Mehrdeutige Bezeichnung | Hat der Erblasser den Bedachten in einer Weise bezeichnet, die auf mehrere Personen passt, und lässt sich nicht ermitteln, wer von ihnen bedacht werden sollte, so gelten sie als zu gleichen Teilen bedacht. |
| § 2079 BGB | BGB | § 2079 | Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten | Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, soweit anzunehmen ist, dass der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage die Verfügung getroffen haben würde. |
| § 2072 BGB | BGB | § 2072 | Die Armen | Hat der Erblasser die Armen ohne nähere Bestimmung bedacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die öffentliche Armenkasse der Gemeinde, in deren Bezirk er seinen letzten Wohnsitz gehabt hat, unter der Auflage bedacht ist, das Zugewendete unter Arme zu verteilen. |
Häufige Fragen zu § 2075 BGB
Welche Stellung hat § 2075 BGB im Gesetz?
Wer § 2075 BGB zitieren will, nennt Nummer und Gesetz: § 2075 BGB. Die Seite gibt den amtlichen Text dazu wieder.
Was sagen Absatz- und Wortzahl über § 2075 BGB aus?
Die Quelle ergibt für § 2075 BGB die Wortzahl 62 Wörter und die Absatzzahl 1. Kurze Normen sind schneller gelesen, ersetzen aber keine Prüfung des Zusammenhangs.
Wie aktuell ist der Wortlaut von § 2075 BGB?
Die Seite gibt den Wortlaut von § 2075 BGB nach dem Stand des Abrufs wieder. Gesetze ändern sich; prüfen Sie die aktuelle Fassung von BGB im amtlichen Verzeichnis.
Beim Merkmal Wortzahl des Normtexts belegt § 2075 BGB mit 62 Wörter Platz 592 von 1.026. Damit ist § 2075 BGB eingeordnet; weitere Paragraphen finden Sie in der Übersicht. Eine Prüfung im Einzelfall übernehmen Beratungsstellen. Zur Übersicht: Paragraphen
Zitieren: Rechtsteufel, § 2075 BGB (Paragraph), Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, https://rechtsteufel.de/paragraphen/bgb-2075/
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.