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Paragraph · BGB

§ 352 BGB

Was sagt § 352 BGB? Die Seite zeigt den Normtext aus dem amtlichen Verzeichnis, erklärt keine Einzelfälle und ordnet die Norm im Aufbau von BGB ein.

Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226

§ 352 BGB

Auf einen Blick

  • Für § 352 BGB sind 7 von 8 möglichen Merkmalen belegt, davon 4 aus dem Nutzungsbereich.
  • Bei Anzahl Absätze reichen die Werte aller Paragraphen von 1 bis 99; § 352 BGB liegt bei 1.
  • Datenstand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG.
  • Bei Wortzahl des Normtexts liegt § 352 BGB mit 27 Wörter um 83 Prozent unter dem Durchschnitt von 157,1 Wörter.
  • In der Gruppe BGB (Gesetz) stehen 569 von 1.026 Paragraphen, darunter § 352 BGB.

Daten zu § 352 BGB

Die Eckdaten zu § 352 BGB: Gesetz BGB, Nummer § 352, Absatzzahl 1, Länge des Normtexts 27 Wörter. Jede Zeile nennt Angabe, Wert und Herkunft.

GesetzBGB
Paragraph/Artikel§ 352
ÜberschriftAufrechnung nach Nichterfüllung
Amtlicher Normtext (gemeinfrei)Der Rücktritt wegen Nichterfüllung einer Verbindlichkeit wird unwirksam, wenn der Schuldner sich von der Verbindlichkeit durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach dem Rücktritt die Aufrechnung erklärt.
Anzahl Absätze1
Wortzahl des Normtexts27 Wörter
Gliederung (Buch/Abschnitt)Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse > Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen > Titel 5 Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen > Untertitel 1 Rücktritt

Datengrundlage für § 352 BGB ist gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG; die Auswahl der Paragraphen trifft die Redaktion nach Suchinteresse und Kernnormen.

Vergleich mit ähnlichen Einträgen

Nachbarnormen stehen hier neben § 352 BGB. Die Gegenüberstellung zeigt reine Zahlenunterschiede und bewertet keinen Inhalt. Jede Zeile nennt Quelle und Stand.

ParagraphGesetzParagraph/ArtikelÜberschriftAmtlicher Normtext (gemeinfrei)
§ 352 BGBBGB§ 352Aufrechnung nach NichterfüllungDer Rücktritt wegen Nichterfüllung einer Verbindlichkeit wird unwirksam, wenn der Schuldner sich von der Verbindlichkeit durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach dem Rücktritt die Aufrechnung erklärt.
§ 351 BGBBGB§ 351Unteilbarkeit des RücktrittsrechtsSind bei einem Vertrag auf der einen oder der anderen Seite mehrere beteiligt, so kann das Rücktrittsrecht nur von allen und gegen alle ausgeübt werden. Erlischt das Rücktrittsrecht für einen der Berechtigten, so erlischt es auch für die übrigen.
§ 353 BGBBGB§ 353Rücktritt gegen ReugeldIst der Rücktritt gegen Zahlung eines Reugelds vorbehalten, so ist der Rücktritt unwirksam, wenn das Reugeld nicht vor oder bei der Erklärung entrichtet wird und der andere Teil aus diesem Grunde die Erklärung unverzüglich zurückweist. Die Erklärung ist jedoch wirksam, wenn das Reugeld unverzüglich nach der Zurückweisung entrichtet wird.
§ 350 BGBBGB§ 350Erlöschen des Rücktrittsrechts nach FristsetzungIst für die Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechts eine Frist nicht vereinbart, so kann dem Berechtigten von dem anderen Teil für die Ausübung eine angemessene Frist bestimmt werden. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn nicht der Rücktritt vor dem Ablauf der Frist erklärt wird.
§ 354 BGBBGB§ 354VerwirkungsklauselIst ein Vertrag mit dem Vorbehalt geschlossen, dass der Schuldner seiner Rechte aus dem Vertrag verlustig sein soll, wenn er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, so ist der Gläubiger bei dem Eintritt dieses Falles zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt.
§ 348 BGBBGB§ 348Erfüllung Zug-um-ZugDie sich aus dem Rücktritt ergebenden Verpflichtungen der Parteien sind Zug um Zug zu erfüllen. Die Vorschriften der §§ 320, 322 finden entsprechende Anwendung.

Häufige Fragen zu § 352 BGB

Zu welchem Gesetz gehört § 352 BGB?

Die Norm gehört zu BGB. Ihre Nummer lautet § 352, die Seite zeigt den Normtext und Kennzahlen ohne Auslegung.

Welche Absatzzahl hat § 352 BGB?

Absatzzahl 1, Länge 27 Wörter: So fällt § 352 BGB aus. Die Zahlen beschreiben den Umfang, nicht die Bedeutung der Norm.

Welche Quelle liegt dem Text von § 352 BGB zugrunde?

Grundlage ist die amtliche Fassung von BGB, bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz. Aus ihr stammen Wortlaut, Absatzzahl und Wortzahl von § 352 BGB.

Weitere Hinweise zum Gesetz BGB finden Sie in den Ratgebern und im Rechtslexikon dieses Portals. Bei Anzahl Absätze reichen die Werte aller Paragraphen von 1 bis 99; § 352 BGB liegt bei 1. Zur Übersicht: Paragraphen

Daten als CSV

Zitieren: Rechtsteufel, § 352 BGB (Paragraph), Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, https://rechtsteufel.de/paragraphen/bgb-352/

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.