Zum Inhalt springen
RRechtsteufel

Ratgeber

Körperverletzung nach §§ 223, 224 StGB: Einfache und gefährliche Körperverletzung

Körperverletzung nach § 223 StGB im Strafgesetzbuch ist die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB reicht bis zu zehn Jahren.

Von der Redaktion · 15.10.2026 · aktualisiert 21.10.2026 · 7 Min. Lesezeit

Körperverletzung nach §§ 223, 224 StGB: Einfache und gefährliche Körperverletzung
Kurzantwort

Körperverletzung nach § 223 StGB liegt vor, wenn eine Person eine andere körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Die Strafdrohung reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. § 224 StGB nennt fünf Begehungsweisen mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, darunter Waffe, gefährliches Werkzeug und gemeinschaftliche Tat. In beiden Normen ist der Versuch strafbar. Quelle: StGB, gesetze-im-internet.de, Stand 21.10.2026.

Was regelt § 223 StGB zur Körperverletzung?

§ 223 StGB stellt die körperliche Misshandlung und die Gesundheitsschädigung einer anderen Person unter Strafe. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe an. Absatz 2 erklärt den Versuch für strafbar. Der Normtext umfasst 28 Wörter in zwei Absätzen.

Die Norm kennt zwei Handlungsformen. Körperliche Misshandlung und Gesundheitsschädigung stehen im Gesetzestext nebeneinander und sind durch das Wort „oder“ getrennt. Der Normtext erklärt beide Begriffe nicht. Gerichte legen sie im Einzelfall aus, und dieser Ratgeber nimmt keine Einzelfallbewertung vor.

Das Wort „Versuch“ in Absatz 2 hat eine praktische Folge. Strafbar kann auch sein, wer den Erfolg nicht herbeiführt. Das Gesetz knüpft die Strafbarkeit dann an den Versuch selbst, nicht an einen eingetretenen Schaden.

Das Strafgesetzbuch umfasst 519 Paragraphen (StGB, gesetze-im-internet.de, Stand 21.10.2026). § 223 steht im Siebzehnten Abschnitt des Besonderen Teils, überschrieben mit „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“. Drei andere Normen nehmen § 223 ausdrücklich in Bezug: § 129a, § 227 und § 230 (Datenbasis rechtsteufel.de aus gesetze-im-internet.de, Stand 21.10.2026).

Was macht eine Körperverletzung nach § 224 StGB gefährlich?

§ 224 StGB hebt den Strafrahmen auf sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe an, sobald eine von fünf genannten Begehungsweisen vorliegt. Minder schwere Fälle sehen drei Monate bis fünf Jahre vor. Auch hier ist der Versuch strafbar.

Die fünf Begehungsweisen stehen als Nummern 1 bis 5 im Gesetz. Sie lauten: Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, Tat mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, hinterlistiger Überfall, gemeinschaftliche Begehung mit einem anderen Beteiligten und eine das Leben gefährdende Behandlung. Eine einzige dieser Alternativen genügt für den höheren Strafrahmen.

Der Normtext von § 224 umfasst 66 Wörter in zwei Absätzen. Vier Normen verweisen auf ihn: § 89a, § 126, § 129a und § 340 (Datenbasis rechtsteufel.de, Stand 21.10.2026).

Körperverletzungsnormen im Vergleich, Quelle: StGB, gesetze-im-internet.de, Stand 21.10.2026
NormGegenstandStrafrahmenNormtext
§ 223Körperverletzungbis 5 Jahre oder Geldstrafe28 Wörter, 2 Absätze
§ 224Gefährliche Körperverletzung6 Monate bis 10 Jahre66 Wörter, 2 Absätze
§ 226Schwere Körperverletzung1 Jahr bis 10 Jahre126 Wörter, 3 Absätze
§ 229Fahrlässige Körperverletzungbis 3 Jahre oder Geldstrafe20 Wörter, 1 Absatz

Wie wirken Einwilligung und Notwehr auf die Rechtswidrigkeit?

Einwilligung und Notwehr können eine Körperverletzung rechtmäßig machen. § 228 StGB knüpft die Rechtswidrigkeit bei Einwilligung an einen Verstoß gegen die guten Sitten. § 32 StGB erklärt eine durch Notwehr gebotene Tat für nicht rechtswidrig.

§ 228 StGB hat nur einen Satz mit 24 Wörtern. Die verletzte Person muss einwilligen, und die Tat darf trotz der Einwilligung nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Was die guten Sitten im Einzelfall verlangen, entscheiden Gerichte.

Notwehr definiert § 32 Absatz 2 StGB als die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Zwei Merkmale tragen die Definition: ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff und eine erforderliche Verteidigung. Eine Aussage darüber, ob ein bestimmtes Verhalten gedeckt ist, trifft dieser Ratgeber nicht. Mehr zum Begriff steht unter Notwehr.

Daneben regelt § 34 StGB den rechtfertigenden Notstand. Er verlangt eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr und ein wesentlich überwiegendes geschütztes Interesse. Die Tat muss ein angemessenes Mittel sein.

Checkliste: Die Drei-Stufen-Prüfung im Gesetzestext
  • Lesen Sie den Tatbestand (§ 223 oder § 224) und ordnen Sie die Handlungsform zu.
  • Prüfen Sie Rechtfertigungsgründe (§ 228, § 32, § 34) im Wortlaut.
  • Klären Sie die Verfolgung: Strafantrag nach § 230 oder Einschreiten von Amts wegen.
  • Notieren Sie den Strafrahmen als Obergrenze, nicht als Erwartung.

Wann wird Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt?

Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB wird nach § 230 Absatz 1 grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt. Eine Ausnahme gilt, wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Die Antragsregel in § 230 nennt ausdrücklich § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229. Für § 224 enthält § 230 keine Antragsregel. Die Unterscheidung ist Teil der Drei-Stufen-Prüfung: Auf der dritten Stufe entscheidet sich, ob ein Verfahren einen Antrag braucht.

Stirbt die verletzte Person, geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Absatz 2 auf die Angehörigen über. Richtet sich die Tat gegen einen Amtsträger im Dienst, kann nach § 230 Absatz 2 auch der Dienstvorgesetzte den Antrag stellen. Fristen für den Strafantrag regelt § 77b StGB; die Länge der Frist im Einzelfall lassen Sie prüfen. Zum Begriff siehe Strafantrag.

Wie lange kann eine Körperverletzung verfolgt werden?

Die Verjährungsfrist richtet sich nach dem Höchstmaß der Strafdrohung (§ 78 Absatz 3 StGB). Für § 223 beträgt sie fünf Jahre, für § 224 zehn Jahre. Minder schwere Fälle bleiben nach § 78 Absatz 4 außer Betracht.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Zuordnung. § 223 droht höchstens fünf Jahre an und fällt damit unter Nummer 4 (mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren): fünf Jahre Verjährungsfrist. § 224 droht höchstens zehn Jahre an und fällt unter Nummer 3 (mehr als fünf bis zu zehn Jahren): zehn Jahre. Die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 droht bis zu drei Jahre an und liegt ebenfalls in Nummer 4.

Der Fristbeginn und mögliche Unterbrechungen folgen aus weiteren Vorschriften, die dieser Ratgeber nicht darstellt. Ob eine konkrete Tat verjährt ist, lassen Sie im Einzelfall prüfen. Mehr zum Begriff steht unter Strafverfolgungsverjährung.

Welche zivilrechtlichen Folgen hat eine Körperverletzung?

Eine Körperverletzung kann neben der Strafe Schadensersatz auslösen. § 823 Absatz 1 BGB verpflichtet zum Ersatz, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig den Körper oder die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt. § 253 Absatz 2 BGB nennt die billige Entschädigung in Geld.

Das Strafverfahren und der Schadensersatz sind getrennte Wege. Das Strafrecht fragt nach Strafe, das Bürgerliche Gesetzbuch nach Ausgleich. § 253 Absatz 1 BGB lässt Geldentschädigung für Nichtvermögensschäden nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zu, und Absatz 2 nennt Körper, Gesundheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung.

Die Höhe eines Schmerzensgeldes gibt das Gesetz nicht vor. § 253 Absatz 2 spricht von einer „billigen Entschädigung“. Beträge aus Urteilen gelten nur für den jeweils entschiedenen Fall und sind keine Regel. Einen Überblick über die Anspruchsgrundlage bietet § 823 BGB: Schadensersatz bei unerlaubter Handlung einfach erklärt.

Hinweis

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Strafrahmen sind Obergrenzen des Gesetzes und keine Prognose für ein Verfahren. Ob ein Verhalten eine Körperverletzung darstellt, ob eine Rechtfertigung greift und wie ein Verfahren ausgeht, kann nur eine Prüfung des Einzelfalls klären. Bei Beschuldigung oder Verletzung wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Opferberatungsstelle.

Weiterlesen: Den Zusammenhang der Straftatbestände zeigt der Überblick Strafrecht und Verkehrsrecht: Die wichtigsten StGB-Paragraphen. Verwandte Normen mit eigener Darstellung sind Diebstahl nach §§ 242, 243, 244 StGB: Grundtatbestand und Qualifikationen, Beleidigung und Verleumdung: §§ 185, 186, 187 StGB im Alltag und im Netz und Bedrohung und Nötigung: §§ 240, 241 StGB verständlich erklärt.

Häufige Fragen

Ist jede Verletzung eine Körperverletzung nach § 223 StGB?

§ 223 StGB verlangt eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung einer anderen Person. Ob ein Vorfall diese Merkmale erfüllt, hängt vom Einzelfall ab. Eine Rechtfertigung wie Einwilligung nach § 228 StGB oder Notwehr nach § 32 StGB kann die Rechtswidrigkeit ausschließen.

Welche Strafe droht bei gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB?

§ 224 StGB sieht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, in minder schweren Fällen drei Monate bis zu fünf Jahre. Geldstrafe ist als Hauptstrafe nicht genannt. Der Strafrahmen ist eine gesetzliche Obergrenze und keine Erwartung für ein Verfahren.

Muss ich für eine Körperverletzung einen Strafantrag stellen?

Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB wird nach § 230 Absatz 1 StGB grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt. Die Behörde kann bei besonderem öffentlichen Interesse von Amts wegen einschreiten. Die Frist für den Antrag regelt § 77b StGB und wird im Einzelfall geprüft.

Kann eine Körperverletzung auch ohne Absicht strafbar sein?

Ja, § 229 StGB stellt die fahrlässige Körperverletzung unter Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Den Begriff erklärt das Rechtslexikon. Auch diese Tat wird nach § 230 StGB grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt.

Hinweis zur Nutzung

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.

Quellen

Strafgesetzbuch (StGB) §§ 223, 224, 226, 228, 229, 230, 32, 34, 77, 78, gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 21.10.2026, Stand der Fassung: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.3.2026 I Nr. 95.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 253, 823, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026, Stand der Fassung: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226.

Datenbasis rechtsteufel.de (Wortzahlen, Absätze, Verweise), aus gesetze-im-internet.de, Stand 21.10.2026.

Häufige Fragen

Ist jede Verletzung eine Körperverletzung nach § 223 StGB?

§ 223 StGB verlangt eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung einer anderen Person. Ob ein Vorfall diese Merkmale erfüllt, hängt vom Einzelfall ab. Eine Rechtfertigung wie Einwilligung nach § 228 StGB oder Notwehr nach § 32 StGB kann die Rechtswidrigkeit ausschließen.

Welche Strafe droht bei gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB?

§ 224 StGB sieht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, in minder schweren Fällen drei Monate bis zu fünf Jahre. Geldstrafe ist als Hauptstrafe nicht genannt. Der Strafrahmen ist eine gesetzliche Obergrenze und keine Erwartung für ein Verfahren.

Muss ich für eine Körperverletzung einen Strafantrag stellen?

Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB wird nach § 230 Absatz 1 StGB grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt. Die Behörde kann bei besonderem öffentlichen Interesse von Amts wegen einschreiten. Die Frist für den Antrag regelt § 77b StGB und wird im Einzelfall geprüft.

Kann eine Körperverletzung auch ohne Absicht strafbar sein?

Ja, § 229 StGB stellt die fahrlässige Körperverletzung unter Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Den Begriff erklärt das Rechtslexikon. Auch diese Tat wird nach § 230 StGB grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt.

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.