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Paragraph · BGB

§ 2084 BGB

§ 2084 BGB heißt im Verzeichnis § 2084 BGB. Der Eintrag verbindet Normtext, Zahlenwerte und Quelle auf einer Seite.

Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226

§ 2084 BGB

Auf einen Blick

  • Für § 2084 BGB sind 7 von 8 möglichen Merkmalen belegt, davon 4 aus dem Nutzungsbereich.
  • Beim Merkmal Wortzahl des Normtexts belegt § 2084 BGB mit 23 Wörter Platz 948 von 1.026.
  • Die Spanne bei Anzahl Absätze geht von 1 bis 99, § 2084 BGB sitzt mit 1 dazwischen.
  • Als nächste Vergleichsgröße bietet sich § 2083 BGB an (1 bei Anzahl Absätze).
  • Die Angaben zu § 2084 BGB stammen aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG und tragen den Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226.

Daten zu § 2084 BGB

Kennwerte von § 2084 BGB: Absatzzahl 1, Länge 23 Wörter, Stellung im Gesetz BGB. Alle Werte stammen aus dem amtlichen Text.

GesetzBGB
Paragraph/Artikel§ 2084
ÜberschriftAuslegung zugunsten der Wirksamkeit
Amtlicher Normtext (gemeinfrei)Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.
Anzahl Absätze1
Wortzahl des Normtexts23 Wörter
Gliederung (Buch/Abschnitt)Buch 5 Erbrecht > Abschnitt 3 Testament > Titel 1 Allgemeine Vorschriften

Für § 2084 BGB gilt: Herkunft gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG, Aktualität nach dem Abruf. Fehlende Angaben bleiben leer. Fehlende Angaben bleiben leer, Erklärungen stammen von der Redaktion.

Vergleich mit ähnlichen Einträgen

Wo steht § 2084 BGB im Längenvergleich? Die Gegenüberstellung nennt Normen mit ähnlicher Absatzzahl und zeigt den Unterschied im Umfang.

ParagraphGesetzParagraph/ArtikelÜberschriftAmtlicher Normtext (gemeinfrei)
§ 2084 BGBBGB§ 2084Auslegung zugunsten der WirksamkeitLässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.
§ 2083 BGBBGB§ 2083AnfechtbarkeitseinredeIst eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist.
§ 2085 BGBBGB§ 2085Teilweise UnwirksamkeitDie Unwirksamkeit einer von mehreren in einem Testament enthaltenen Verfügungen hat die Unwirksamkeit der übrigen Verfügungen nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser diese ohne die unwirksame Verfügung nicht getroffen haben würde.
§ 2079 BGBBGB§ 2079Anfechtung wegen Übergehung eines PflichtteilsberechtigtenEine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, soweit anzunehmen ist, dass der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage die Verfügung getroffen haben würde.
§ 2086 BGBBGB§ 2086ErgänzungsvorbehaltIst einer letztwilligen Verfügung der Vorbehalt einer Ergänzung beigefügt, die Ergänzung aber unterblieben, so ist die Verfügung wirksam, sofern nicht anzunehmen ist, dass die Wirksamkeit von der Ergänzung abhängig sein sollte.
§ 2076 BGBBGB§ 2076Bedingung zum Vorteil eines DrittenBezweckt die Bedingung, unter der eine letztwillige Zuwendung gemacht ist, den Vorteil eines Dritten, so gilt sie im Zweifel als eingetreten, wenn der Dritte die zum Eintritt der Bedingung erforderliche Mitwirkung verweigert.

Häufige Fragen zu § 2084 BGB

Zu welchem Gesetz gehört § 2084 BGB?

Die Norm gehört zu BGB. Ihre Nummer lautet § 2084, die Seite zeigt den Normtext und Kennzahlen ohne Auslegung.

Welchen Umfang hat § 2084 BGB?

Zum Umfang von § 2084 BGB: 23 Wörter im Normtext, Absatzzahl 1. Der Vergleich mit anderen Normen steht unter den Kennzahlen.

Darf der Wortlaut von § 2084 BGB frei verwendet werden?

Ja, der Text von § 2084 BGB ist als amtliches Werk nach § 5 UrhG gemeinfrei. Erklärungen und Zahlen auf dieser Seite stammen von der Redaktion.

Für § 2084 BGB sind 7 von 8 möglichen Merkmalen belegt, davon 4 aus dem Nutzungsbereich. Damit ist § 2084 BGB eingeordnet; weitere Paragraphen finden Sie in der Übersicht. Eine Prüfung im Einzelfall übernehmen Beratungsstellen. Zur Übersicht: Paragraphen

Daten als CSV

Zitieren: Rechtsteufel, § 2084 BGB (Paragraph), Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, https://rechtsteufel.de/paragraphen/bgb-2084/

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.