Zum Inhalt springen
RRechtsteufel

Paragraph · BGB

§ 2079 BGB

Wortlaut zuerst: Diese Seite gibt § 2079 BGB im amtlichen Text wieder und nennt Absätze, Länge und Stellung im Gesetz BGB.

Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226

§ 2079 BGB

Auf einen Blick

  • Am nächsten kommt § 2076 BGB mit 1 bei Anzahl Absätze.
  • 7 von 8 Merkmalen liegen zu § 2079 BGB vor, 4 davon betreffen die Nutzung.
  • Die Spanne bei Anzahl Absätze geht von 1 bis 99, § 2079 BGB sitzt mit 1 dazwischen.
  • In der Gruppe BGB (Gesetz) stehen 569 von 1.026 Paragraphen, darunter § 2079 BGB.
  • Die Angaben zu § 2079 BGB stammen aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG und tragen den Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226.

Daten zu § 2079 BGB

Zahlen zu § 2079 BGB im Überblick: Absatzzahl 1 und Länge 60 Wörter, jeweils im amtlichen Wortlaut gezählt.

GesetzBGB
Paragraph/Artikel§ 2079
ÜberschriftAnfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten
Amtlicher Normtext (gemeinfrei)Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, soweit anzunehmen ist, dass der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage die Verfügung getroffen haben würde.
Anzahl Absätze1
Wortzahl des Normtexts60 Wörter
Gliederung (Buch/Abschnitt)Buch 5 Erbrecht > Abschnitt 3 Testament > Titel 1 Allgemeine Vorschriften

Der Normtext von § 2079 BGB stammt aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG. Absatz- und Wortzahl hat die Redaktion im Wortlaut gezählt.

Vergleich mit ähnlichen Einträgen

Wo steht § 2079 BGB im Längenvergleich? Die Gegenüberstellung nennt Normen mit ähnlicher Absatzzahl und zeigt den Unterschied im Umfang.

ParagraphGesetzParagraph/ArtikelÜberschriftAmtlicher Normtext (gemeinfrei)
§ 2079 BGBBGB§ 2079Anfechtung wegen Übergehung eines PflichtteilsberechtigtenEine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, soweit anzunehmen ist, dass der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage die Verfügung getroffen haben würde.
§ 2076 BGBBGB§ 2076Bedingung zum Vorteil eines DrittenBezweckt die Bedingung, unter der eine letztwillige Zuwendung gemacht ist, den Vorteil eines Dritten, so gilt sie im Zweifel als eingetreten, wenn der Dritte die zum Eintritt der Bedingung erforderliche Mitwirkung verweigert.
§ 2083 BGBBGB§ 2083AnfechtbarkeitseinredeIst eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist.
§ 2075 BGBBGB§ 2075Auflösende BedingungHat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter der Bedingung gemacht, dass der Bedachte während eines Zeitraums von unbestimmter Dauer etwas unterlässt oder fortgesetzt tut, so ist, wenn das Unterlassen oder das Tun lediglich in der Willkür des Bedachten liegt, im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung von der auflösenden Bedingung abhängig sein soll, dass der Bedachte die Handlung vornimmt oder das Tun unterlässt.
§ 2084 BGBBGB§ 2084Auslegung zugunsten der WirksamkeitLässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.
§ 2074 BGBBGB§ 2074Aufschiebende BedingungHat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung gemacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung nur gelten soll, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt.

Häufige Fragen zu § 2079 BGB

Welche Stellung hat § 2079 BGB im Gesetz?

Wer § 2079 BGB zitieren will, nennt Nummer und Gesetz: § 2079 BGB. Die Seite gibt den amtlichen Text dazu wieder.

Wie ist § 2079 BGB gegliedert?

§ 2079 BGB ist im Wortlaut 60 Wörter lang. Gegliedert ist die Norm nach der Absatzzahl 1.

Auf welchen Stand bezieht sich die Seite zu § 2079 BGB?

Die Angaben zu § 2079 BGB beruhen auf dem Abruf bei gesetze-im-internet.de. Maßgeblich bleibt immer die aktuelle amtliche Fassung von BGB.

Am nächsten kommt § 2076 BGB mit 1 bei Anzahl Absätze. Damit ist § 2079 BGB eingeordnet; weitere Paragraphen finden Sie in der Übersicht. Eine Prüfung im Einzelfall übernehmen Beratungsstellen. Zur Übersicht: Paragraphen

Daten als CSV

Zitieren: Rechtsteufel, § 2079 BGB (Paragraph), Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, https://rechtsteufel.de/paragraphen/bgb-2079/

Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Einzelfälle und vertreten niemanden. Gesetzestexte: amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand der jeweiligen Seite beachten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle.