Paragraph · BGB
§ 2083 BGB
Allgemeine Information zu § 2083 BGB: Wortlaut, Gliederungsstelle und Umfang der Norm. Rang 898 von 1.026: so platziert sich § 2083 BGB bei Anzahl Absätze (1). Die Quelle nennt der Hinweis am Seitenende.

Auf einen Blick
- Rang 898 von 1.026: so platziert sich § 2083 BGB bei Anzahl Absätze (1).
- 30 Wörter bei Wortzahl des Normtexts: das sind 81 Prozent unter dem Mittel aller Paragraphen (157,1 Wörter).
- Die Angaben zu § 2083 BGB stammen aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG und tragen den Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226.
- 8 von 8 Merkmalen liegen zu § 2083 BGB vor, 5 davon betreffen die Nutzung.
- Am nächsten kommt § 2079 BGB mit 1 bei Anzahl Absätze.
Daten zu § 2083 BGB
Kennwerte von § 2083 BGB: Absatzzahl 1, Länge 30 Wörter, Stellung im Gesetz BGB. Alle Werte stammen aus dem amtlichen Text.
| Gesetz | BGB |
|---|---|
| Paragraph/Artikel | § 2083 |
| Überschrift | Anfechtbarkeitseinrede |
| Amtlicher Normtext (gemeinfrei) | Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist. |
| Anzahl Absätze | 1 |
| Wortzahl des Normtexts | 30 Wörter |
| Verweise auf andere Normen | § 2082 |
| Gliederung (Buch/Abschnitt) | Buch 5 Erbrecht > Abschnitt 3 Testament > Titel 1 Allgemeine Vorschriften |
Der Normtext von § 2083 BGB stammt aus gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), amtliches Werk nach § 5 UrhG. Absatz- und Wortzahl hat die Redaktion im Wortlaut gezählt.
Vergleich mit ähnlichen Einträgen
§ 2083 BGB im Vergleich: Die Tabelle stellt Normen desselben Gesetzes nach Länge nebeneinander und ordnet § 2083 unter den Nachbarn ein.
| Paragraph | Gesetz | Paragraph/Artikel | Überschrift | Amtlicher Normtext (gemeinfrei) |
|---|---|---|---|---|
| § 2083 BGB | BGB | § 2083 | Anfechtbarkeitseinrede | Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist. |
| § 2079 BGB | BGB | § 2079 | Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten | Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, soweit anzunehmen ist, dass der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage die Verfügung getroffen haben würde. |
| § 2084 BGB | BGB | § 2084 | Auslegung zugunsten der Wirksamkeit | Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann. |
| § 2076 BGB | BGB | § 2076 | Bedingung zum Vorteil eines Dritten | Bezweckt die Bedingung, unter der eine letztwillige Zuwendung gemacht ist, den Vorteil eines Dritten, so gilt sie im Zweifel als eingetreten, wenn der Dritte die zum Eintritt der Bedingung erforderliche Mitwirkung verweigert. |
| § 2085 BGB | BGB | § 2085 | Teilweise Unwirksamkeit | Die Unwirksamkeit einer von mehreren in einem Testament enthaltenen Verfügungen hat die Unwirksamkeit der übrigen Verfügungen nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser diese ohne die unwirksame Verfügung nicht getroffen haben würde. |
| § 2075 BGB | BGB | § 2075 | Auflösende Bedingung | Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter der Bedingung gemacht, dass der Bedachte während eines Zeitraums von unbestimmter Dauer etwas unterlässt oder fortgesetzt tut, so ist, wenn das Unterlassen oder das Tun lediglich in der Willkür des Bedachten liegt, im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung von der auflösenden Bedingung abhängig sein soll, dass der Bedachte die Handlung vornimmt oder das Tun unterlässt. |
Häufige Fragen zu § 2083 BGB
Welches Gesetz enthält § 2083 BGB?
Gesetz BGB, Nummer § 2083: Mit dieser Angabe ist § 2083 BGB im Bundesrecht eindeutig bezeichnet. Quelle und Stand stehen bei jedem Wert.
Wie ist § 2083 BGB gegliedert?
§ 2083 BGB ist im Wortlaut 30 Wörter lang. Gegliedert ist die Norm nach der Absatzzahl 1.
Welche Quelle liegt dem Text von § 2083 BGB zugrunde?
Grundlage ist die amtliche Fassung von BGB, bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz. Aus ihr stammen Wortlaut, Absatzzahl und Wortzahl von § 2083 BGB.
Weitere Hinweise zum Gesetz BGB finden Sie in den Ratgebern und im Rechtslexikon dieses Portals. 30 Wörter bei Wortzahl des Normtexts: das sind 81 Prozent unter dem Mittel aller Paragraphen (157,1 Wörter). Zur Übersicht: Paragraphen
Zitieren: Rechtsteufel, § 2083 BGB (Paragraph), Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, https://rechtsteufel.de/paragraphen/bgb-2083/
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